In Rheinland-Pfalz tritt das im September verabschiedete neue Bestattungsgesetz bereits am 27. September in Kraft. Die abschließende Prüfung und Veröffentlichung sei schneller erfolgt als erwartet, teilte Gesundheitsminister Clemens Hoch (SPD) mit. Das Land erhält damit das bundesweit liberalste Bestattungsrecht. In Rheinland-Pfalz werden viele alternative Bestattungsformen erlaubt und der Friedhofszwang für die Totenasche wird aufgehoben. Angehörige können die Asche künftig grundsätzlich auch privat aufbewahren.
Die verbreiteten Wünsche nach neuen Bestattungsformen könnten vom Wochenende an umgesetzt werden, kündigte Hoch an. Tatsächlich ist dies in vielen Fällen aber wohl noch nicht möglich. So fehlten für die gesetzlich erlaubten Flussbestattungen in Rhein, Mosel, Saar oder Lahn die wasserrechtlichen Durchführungsverordnungen, warnte der Bestatterverband Rheinland-Pfalz. „Es gibt da gerade einen gewissen Aktionismus“, sagte Landesgeschäftsführer Christian Jäger dem Evangelischen Pressedienst (epd).
