Die nordrhein-westfälische Landesregierung plant an den angekündigten Atommüll-Transporten durch Nordrhein-Westfalen festzuhalten. Eine Genehmigung durch das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) für die Castor-Transporte von Jülich nach Ahaus liege vor, heißt es in einem am Freitag veröffentlichten Antwortschreiben von NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) an Anti-Atomkraft-Initiativen, das dem Evangelischen Pressedienst (epd) vorliegt. Zwar liege eine Klage dagegen vor, darüber müsse das Verwaltungsgericht jedoch erst noch entscheiden.
Die nordrhein-westfälische Polizei werde „zu gegebener Zeit alles Notwendige unternehmen, um sowohl den Castor-Transport selbst als auch die damit womöglich zusammenhängende Situationen wie Versammlungen sowie die Bevölkerung zu schützen“, heißt es in dem Brief Reuls weiter. Auf diese Einsatzsituation – und die daraus resultierenden Gefahren – würden sich die Verantwortlichen auf Seiten der Polizei und des Transporteurs derzeit in „sogenannten Koordinierungsgesprächen gewissenhaft“ vorbereiten.
Die jetzt offensichtlich erreichte „Atempause“ sollte dringend von der NRW-Landesregierung und der Bundesregierung für konstruktive Last-Minute-Gespräche zur Weiterlagerung der 152 Atommüllbehälter in Jülich genutzt werden, erklärte das Aktionsbündnis Münsterland gegen Atomanlagen. Anti-Atomkraft-Initiativen hatten die Landesregierung aufgefordert, eine Gerichtsentscheidung zu geplanten Castor-Transporten abzuwarten. Der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) hatte erklärt, der „Transport der hochgefährlichen Atommülltransporte quer durch NRW“ berge für die Bevölkerung erhebliche Gefahren.
Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung hatte im August die Genehmigung der Castor-Transporte durch Nordrhein-Westfalen erteilt. Laut Bundesamt sollen 152 Behälter mit rund 300.000 Brennelementekugeln aus dem Forschungszentrum Jülich nach Ahaus im westlichen Münsterland gebracht werden, da die Betriebserlaubnis für die Lagerstätte in Jülich ausgelaufen ist. Vor dem Verwaltungsgericht Berlin ist derzeit eine Klage des BUND NRW gegen die Transportgenehmigung anhängig.