Könnten Bürger in Nordrhein-Westfalen künftig beim Ruf eines Rettungswagens zur Kasse gebeten werden? Diese Nachricht schreckte Ende des vergangenen Jahres auf. Hintergrund war die Ankündigung der Krankenkassen, die Kosten für sogenannte Fehlfahrten von Rettungswagen ab Januar nicht mehr zu übernehmen. Für den Fehlbetrag müssen die Kommunen aufkommen. Einige kündigten daraufhin an, die Kosten auf die Bürger umzulegen. So sollten in Essen 267 Euro für einen Rettungswageneinsatz fällig werden. Auch der Rhein-Sieg-Kreis wollte Betroffene zur Kasse bitten.
Patientenorganisationen und der Sozialverband VdK NRW warnten davor, dass Menschen aus Angst vor der Rechnung zögern könnten, notwendige Hilfe zu rufen. Mittlerweile ruderten die Kommunen allerdings zurück. Bislang seien keine Städte oder Gemeinden bekannt, die die Kosten für die Fehlfahrten auf die Bürger umlegten, erklärten Sprecherinnen des Städtetags NRW und des Landkreistags NRW. Nun blieben die Kommunen auf den Kosten sitzen. Auch Städte wie Köln, Düsseldorf oder Münster planen nach eigenen Angaben derzeit keine Patientengebühren bei Ruf eines Rettungswagens. Der VdK NRW rechnet vorerst nicht damit, dass Patienten zur Kasse gebeten werden.
In Nordrhein-Westfalen tragen Städte und Kreise die Verantwortung für die Finanzierung und Organisation des Rettungsdienstes. Jede Kommune kalkuliert dabei eigenständig die Gebühren für die Einsätze und handelt sie mit den Krankenkassen aus. Allerdings dürfen die Krankenkassen ausschließlich für Fahrten aufkommen, bei denen der Patient ins Krankenhaus gebracht wird. So sieht es das bundesweit geltende Sozialgesetzbuch vor (§ 60 Abs. 2 Nr. 2 SGB V).
Etwa ein Fünftel der Fahrten enden aber laut Städtetag Nordrhein-Westfalen nicht im Krankenhaus – ein falscher Alarm etwa, eine Abklärung kann getrost der Hausarzt übernehmen. Die Kosten für diese sogenannten Fehlfahrten seien bislang auf alle Einsätze umgelegt worden. Das habe im Durchschnitt etwa einen Aufschlag um 20 Prozent pro Rettungsfahrt ausgemacht. Diesen wollen die Krankenkassen seit Jahresbeginn nicht mehr zahlen. Sie fordern bei den Verhandlungen mit den Kommunen eine entsprechende Senkung der Gebühren für Rettungswageneinsätze.
Die Städte und Gemeinden, die auf dem Fehlbetrag sitzen bleiben, schlagen deshalb Alarm. „In der dramatischen kommunalen Finanzlage können die Städte fehlende hohe einstellige bis zweistellige Millionenbeträge pro Jahr keinesfalls finanzieren“, kritisiert der Geschäftsführer des Städtetags NRW, Christian Schuchardt. „Diese Situation ist nicht akzeptabel.“ Einzelne Städte und Kreise haben aber offenbar schon eingelenkt. Mit vielen Kommunen seien bereits einvernehmliche Verständigungen gefunden worden, erklärt eine Sprecherin der AOK Rheinland/Hamburg, die federführende Kasse bei den Gesprächen. So etwa im Kreis Kleve, der die Gebühr für einen Rettungswagen-Einsatz von 698 Euro auf 660 Euro senkte.
Derzeit laufen die Verhandlungen zwischen den gesetzlichen Krankenkassen und Vertretern von Kommunen laut AOK Rheinland/Hamburg weiter. Das NRW-Gesundheitsministerium unter Minister Karl Josef Laumann (CDU) hat sich als Vermittler in die Gespräche eingeschaltet. Städte und Gemeinden appellieren an die Landesregierung, sich für eine Übergangslösung einzusetzen. Die Hoffnungen, das Problem grundsätzlich zu lösen, richten sich auf eine Reform der Notfallversorgung auf Bundesebene, die die Finanzierungsfrage regeln soll. Einen entsprechenden Vorstoß gab es bereits in der vergangenen Legislaturperiode unter der Ampel-Regierung. Nun will die jetzige Bundesregierung bis zur Sommerpause einen neuen Anlauf unternehmen.
Darüber hinaus wollen aber sowohl Krankenkassen als auch Patientenvertreter den Notdienst künftig effizienter gestalten und so die Zahl der Fehlfahrten reduzieren. Die Krankenkassen fordern unter anderem die Zahl der derzeit 52 Rettungsleitstellen zu senken. Außerdem müssten die Leitstellen des Rettungsdienstes und des ärztlichen Bereitschaftsdienstes digital vernetzt werden, erklärt die AOK Rheinland/Hamburg. Dadurch könnten Patientinnen und Patienten zielgerichteter auf die passende Versorgungsebene gesteuert werden.
Hintergrund ist, dass in vielen Fällen statt eines Rettungswagens auch der ärztliche Bereitschaftsdienst ausreichende Hilfe leisten könnte. Der Sozialverband VdK NRW schlägt deshalb vor, die beiden Notrufnummern 112 für den Ruf des Rettungswagens und die 116117 für den ärztlichen Bereitschaftsdienst zusammenzuführen. „Wir brauchen eine qualifiziertere Abfrage der Krankheitssymptome in den Leitstellen“, fordert der Präsident des VdK NRW, Horst Vöge.