Artikel teilen:

Rentenversicherung Rheinland: Suche nach Ausbildungsplatz melden

Wer als Jugendlicher oder junger Erwachsener nach dem Schulabschluss auf der Suche nach einem Ausbildungsplatz nicht fündig geworden ist, sollte sich unbedingt bei der Agentur für Arbeit melden. Die Zeit der Suche könne bei der späteren Rente angerechnet werden, teilte die Deutsche Rentenversicherung Rheinland am Donnerstag in Düsseldorf mit.

Diese sogenannte Anrechnungszeit gilt für junge Menschen ab ihrem 17. und vor ihrem 25. Geburtstag. Wer bereits 25 Jahre oder älter ist, kann die Zeit der Ausbildungsplatzsuche nur dann berücksichtigen lassen, wenn er oder sie vorher in einem versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis stand oder selbstständig war und Sozialversicherungsbeiträge gezahlt hat.

Relevant ist auch, dass die Suche nach einem Ausbildungsplatz mindestens einen vollen Kalendermonat andauert. Für die Anrechnung spielt es keine Rolle, ob ein Schulabschluss vorliegt oder ob in dieser Zeit Leistungen von der Agentur für Arbeit bezogen werden.