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Regierung will sichere Herkunftsstaaten selbst bestimmen können

Bundesinnenminister Dobrindt macht weiter Druck in Sachen Migration. An diesem Mittwoch steht der nächste Gesetzentwurf auf der Tagesordnung des Kabinetts. Es geht um die Bestimmung sogenannter sicherer Herkunftsstaaten.

Die Bundesregierung will künftig ohne Zustimmung der Bundesländer sogenannte sichere Herkunftsstaaten für schnellere Asylverfahren und leichtere Abschiebungen bestimmen können. Einen entsprechenden Gesetzentwurf von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) wird das Bundeskabinett voraussichtlich am heutigen Mittwoch auf den Weg bringen.

Union und SPD hatten sich im Koalitionsvertrag darauf geeinigt, die Liste der sicheren Herkunftsstaaten erweitern zu wollen, beginnend mit den Ländern Algerien, Indien, Marokko und Tunesien. Zudem vereinbarten die Koalitionspartner, die Einstufung dieser Staaten durch Rechtsverordnung zu ermöglichen. Dann müssten Bundestag und Bundesrat nicht mehr zustimmen.

In der Vergangenheit war die Einstufung von Ländern als sichere Herkunftsstaaten mitunter am Bundesrat gescheitert. Im Dezember 2023 wurden aber Georgien und die Republik Moldau in die Liste aufgenommen. Darauf stehen auch Ghana und der Senegal sowie die Westbalkanstaaten.

Der Gesetzentwurf enthält zudem einen Passus, nach dem in Verfahren zur Abschiebehaft oder Ausreisegewahrsam die Pflichtverteidigung durch einen Anwalt wieder abgeschafft werden soll.