Pfarrerinnen und Pfarrer der Evangelisch-reformierten Kirche werden bei ihrer Einstellung künftig nicht mehr unbefristet von einer Gemeinde gewählt. Die Gesamtsynode der Reformierten verabschiedete am Freitag in Emden ein Kirchengesetz, nach dem die Wahl auf zwölf Jahre begrenzt wird. Eine Wiederwahl, auch mehrfach, ist möglich. Bisher galt die Wahl unbefristet.
Nach zehn Jahren im Amt sieht das Gesetz überdies eine Bewertung der pfarramtlichen Arbeit vor. „Was haben wir erreicht, was wollen wir noch erreichen, passt es noch, wollen wir etwas ändern? – um solche Fragen kann es dabei gehen“, erläuterte der Vizepräsident der Kirche, Helge Johr. Der Jurist betonte, die Wahlzeit beschädige nicht das lebenslange Dienstverhältnis zwischen Landeskirche und Pfarrpersonal. In den Fällen, in denen es nicht mehr passe, gehe es um eine Bewerbung in einer neuen Gemeinde.