Bayern will das Gendern in Schulen und der Verwaltung untersagen. Hessen plant Ähnliches. Andere Bundesländer dagegen akzeptieren den Genderstern. Was sagt das für die deutsche Orthografie zuständige Gremium dazu?
Der Rat für deutsche Rechtschreibung berät an diesem Freitag erneut über geschlechtergerechte Sonderzeichen wie Genderstern und Unterstrich. Im Juli hatte das Gremium erklärt: “Diese Wortbinnenzeichen gehören nicht zum Kernbestand der deutschen Orthografie.” Bei ihrem Treffen in Mainz sprechen die Expertinnen und Experten nun darüber, ob sie konkrete Empfehlungen zum Umgang mit Sonderzeichen geben.
In den Jahren 2021 und 2018 hatte der Rechtschreibrat von der Verwendung von Genderstern, Unterstrich und Doppelpunkt abgeraten. Geschlechtergerechte Texte sollten demnach verständlich, lesbar und vorlesbar sein. Außerdem sollten sie Rechtssicherheit und Eindeutigkeit gewährleisten. Mit Sonderzeichen innerhalb von Wörtern sei dies kaum möglich.
Mittlerweile mehren sich in dem Expertengremium die Stimmen für eine Akzeptanz der Genderzeichen. Sie verweisen unter anderem darauf, dass es hierbei nicht um orthografische, sondern um typographische Zeichen gehe. Der Rechtschreibrat sei dafür gar nicht zuständig.
Der Rat hat 40 Mitglieder aus sieben deutschsprachigen Ländern und Regionen in Europa. Seit 2004 ist er das für die deutsche Rechtschreibung maßgebliche Gremium. Bei der Sitzung in Mainz wählen die Mitglieder den Vorsitzenden oder die Vorsitzende für die nächste sechsjährige Amtsperiode ab 2024. Es wird erwartet, dass der bisherige Ratsvorsitzende Josef Lange erneut antritt.
Sonderzeichen zur Kennzeichnung aller Geschlechter sind in vielen Schulen, Hochschulen und Behörden üblich geworden, werden aber nicht einheitlich verwendet. Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hatte im Dezember angekündigt, das Gendern in Schulen und der Verwaltung zu untersagen. Auch die neue schwarz-rote Regierung in Hessen plant, in Verwaltung, Schulen und Universitäten auf das Gendern mit Sonderzeichen zu verzichten. Dabei verweist sie ausdrücklich auf die Empfehlungen des Rats für deutsche Rechtschreibung. Andere Bundesländer verfahren anders.