Relikt aus vergangenen Zeiten oder Erinnerung an den Sonntagsgottesdienst: Hinweisschilder mit gelbem oder lila Kirchensymbol gibt es an vielen Ortseinfahrten. Daneben gibt es auch grüne, blaue oder rote Piktogramme. Und Eigenkreationen.
Das Schild mit einer symbolischen lila oder gelben Kirche ist an vielen Ortseinfahrten zu sehen. Gleich hinter dem Ortsschild verweisen sie lilafarben auf evangelische und gelb auf katholische Gottesdiens-te. Seit 2008 gibt es außerdem etwa grüne Kirchen-Symbole für evangelisch-freikirchliche Kirchen, blaue für neuapostolische Gottesdienste oder rote für die Liebenzeller Gemeinschaft.
Die in der Regel genormten 75 x 75 Zentimeter großen Alu-Schilder sollen Ortsfremde über Gottesdienstzeiten informieren. Aber ist das noch zeitgemäß? Auch wenn die Angaben nicht immer aktuell sind, seien sie keineswegs ein Relikt aus alten Zeiten, sagt der Pressesprecher der badischen evangelischen Landeskirche, Daniel Meier: „Sie halten das Bewusstsein wach, dass es an diesem Ort einen christlichen Gottesdienst gibt.“ Allerdings findet der gebürtige Detmolder, diese Schilder könnten überarbeitet werden. „Es wäre gut, das weiterzuentwickeln, ein anderes Design zu finden.“
Zusammenarbeit mit dem Straßenverkehrsamt
Möchte eine Kirchengemeinde so ein Schild aufstellen oder erneuern, muss sie sich an das Straßen-verkehrsamt ihrer Gemeinde wenden. Eine evangelische Gemeinde in Borken hat das vor einigen Jah-ren gemacht. „Die Standorte der Schilder mussten verändert werden, weil die Stadt größer wurde“, sagt Pfarrerin Lisa Krengel, die das damals mit organisiert hat, heute aber nicht mehr in der Gemeinde ist. Ihr damaliger Kollege Pfarrer Ralf Groß erinnert sich: „Das hat damals Kreise gezogen. Die Freikirche hat daraufhin auch ihre Schilder erneuert.“
Rechtliche Grundlage für diese Hinweisschilder ist eine Verordnung des Bundesinnenministeriums aus dem Jahr 1960, die es evangelischen und katholischen Kirchen ermöglicht, an den Ortseingängen zu werben. Seit 2008 gilt dies auch für andere Religionsgemeinschaften wie Freikirchen oder die Neuapostolische Kirche, jüdische oder muslimische Gemeinden.
„Der Hinweis auf den Gottesdienst oder die sonstige regelmäßige religiöse Veranstaltung soll ausschließlich den Interessen der Verkehrsteilnehmer und Verkehrsteilnehmerinnen dienen und ihnen eine Entscheidung über die Wahrnehmung der Angebote der Kirchen oder sonstigen Religionsgemeinschaften ermöglichen“, heißt es in der Verwaltungsvorschrift. Darüber hinaus dürften die Schilder keine Angaben enthalten.
„Es ist ein Stück Öffentlichkeitsarbeit“ sagt Pfarrer Ralf Groß. „Diese Schilder sind ein Willkommensgruß. Es ist gut, wenn die Kirchen zeigen, dass sie da sind und etwas im Angebot haben.“ Inzwischen werden immer öfter ökumenische Schilder aufgestellt, etwa in Burgsteinfurt (siehe großes Foto). „Auf einem ökumenischen Gemeindefest entstand die Idee, ein ökumenisches Straßenschild zu gestalten und aufzustellen“, erzählt Guido Meyer-Wirsching. Pfarrer in Burgsteinfurt. Gesagt, getan. „Das kommt gut an – gerade der ökumenische Aspekt. Wir als Kirche sollten gut erkennbar sein und uns zeigen.“
Auch in Untergrombach (Landkreis Karlsruhe) gibt es ein eher ungewöhnliches ökumenisches Schild: Ohne Uhrzeit, aber mit den Worten „Hier sind Sie willkommen“ grüßen die katholische Kirche St. Cosmas und Damian sowie die Evangelische Christusgemeinde gemeinsam. „Gute Fahrt mit Gottes Segen“ heißt es auf der Rückseite.
Wer solche Schilder aufstellen darf, war schon Gegenstand höchstrichterlicher Entscheidungen. Nicht werben darf etwa der Verein „Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters Deutschland e. V.“, eine Religionsparodie. Das hatte das OLG Brandenburg 2017 entschieden, bestätigt durch das Bundesverfassungsgericht und dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.
Doch die brandenburgische Stadt Templin erteilte dem Verein eine Ausnahmegenehmigung „unabhängig von der rechtlichen Bewertung als Religionsgemeinschaft“. Durch die Vereinsaktivitäten habe die Stadt einen erheblichen Bekanntheitsgewinn erhalten, hieß es.
