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Psychologin: Selbstbestimmungsgesetz ist “Gefahr für Jugendliche”

Das neue Selbstbestimmungsgesetz zementiert nach Einschätzung der Karlsruher Psychotherapeutin Ingeborg Kraus stereotype Geschlechterrollen. Das Gesetz sei ein gesellschaftlicher Rückschritt, kritisierte Kraus im Gespräch mit dem Evangelischen Pressedienst (epd). Durch das Gesetz werde das biologische Geschlecht per Verwaltungsakt abgeschafft.

Was zähle, sei ausschließlich das gefühlte Geschlecht, sagte sie anlässlich des Inkrafttretens des Gesetzes zum 1. November. Es sieht vor, dass Menschen ihr Geschlecht oder ihre Vornamen einmal im Jahr beim Standesamt ändern können. Psychologische Gutachten seien für die Änderung des Geschlechtseintrags nicht mehr nötig.

Das Gesetz sei vor allem für Jugendliche eine Gefahr, befürchtet Kraus, die auch Transmenschen behandelt. Gerade bei Mädchen sei der Einfluss „hypersexualisierter“ Rollenbilder ein wesentlicher Grund für den Wunsch zur Transition.

Ab 14 Jahren dürften Jugendliche mit Zustimmung der Eltern oder des Familiengerichtes beim Standesamt ein anderes Geschlecht und einen anderen Namen eintragen lassen. Die Erfahrung zeige, dass der geänderte Geschlechtseintrag vielfach den Weg zu medizinischen Interventionen eröffne.

Die Gabe von Pubertätsblockern und unwiderrufliche chirurgische Interventionen seien in den vergangenen zehn Jahren explodiert, sagte Kraus. Studien zeigten, dass die Einnahme von Pubertätsblockern auch gesundheitliche Langzeitfolgen habe. Zudem sei die Evidenz nicht erwiesen.

So hätten etwa die Ergebnisse des im Frühjahr veröffentlichten „Cass-Reports“ gezeigt, dass der „genderaffirmative“ Weg falsch sei. Danach hätten sich die Ärzte und Therapeuten überhaupt nicht mit der Vorgeschichte der Jugendlichen beschäftigt. Traumata, sexueller Missbrauch oder Pubertätskrisen seien so unberücksichtigt geblieben. (2432/29.10.2024)