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Projekte von Thüringer Vereinen werden gefördert

Thüringen unterstützt ab sofort ehrenamtliche Projekte mit jeweils bis zu 50.000 Euro aus Landesmitteln. Für das Programm stelle der Freistaat allein in diesem Jahr 15 Millionen Euro zur Verfügung, erklärte Ehrenamtsminister Stefan Gruhnert (CDU) anlässlich der Vorstellung der neuen Richtlinie zum Thüringer Ehrenamtsgesetz am Freitag in Erfurt. Der Eigenanteil in Höhe von zehn Prozent könne durch Eigenleistungen aufgebracht werden.

Förderfähig sind laut Grunert etwa die Organisation von Veranstaltungen oder der Besuch von Weiterbildungen. Auch die Digitalisierung im Bereich der Vereins- und Verbandsarbeit könne finanziell unterstützt werden, ebenso wie Modellprojekte, in denen Formen des Ehrenamts erprobt werden.

Ministerpräsident Mario Voigt (CDU) nannte Erleichterungen für das Ehrenamt als Ziel des neuen Ehrenamtsgesetzes. Daher reduziere Thüringen zugleich die aufwendigen Dokumentations-, Statistik- und Nachweispflichten für die Projekte und Vereine. Das Gesetz sei das erste seiner Art in Deutschland.

Parallel wird die Thüringer Ehrenamtsstiftung weiter für die Förderung kleinerer Projekte bis zu einem finanziellen Volumen von 5.000 Euro zuständig sein. Hierfür werde die Stiftung mit jährlich 3,5 Millionen Euro aus dem Landeshaushalt gefördert.