Nach 23 Jahren ist das landesweite Projekt zur Erfassung von Kleindenkmalen in Baden-Württemberg beendet worden. Ursprünglich war es auf vier Jahre angelegt, wie das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen in einer am Donnerstag veröffentlichten Antwort auf eine Anfrage der CDU-Landtagsfraktion schreibt. Grund der Verlängerung sei das große Engagement der ehrenamtlichen Helfer gewesen - rund 2.800 Freiwillige hätten sich beteiligt.
Als Kleindenkmale gelten kleine, von Menschen geschaffene Objekte wie Wegkreuze, Grenzsteine oder Gedenktafeln. Sie werden jedoch nur dann zu einem rechtlich geschützten Kulturdenkmal, wenn das Landesamt für Denkmalpflege ihnen einen besonderen wissenschaftlichen, künstlerischen oder heimatgeschichtlichen Wert bescheinigt. Viele dieser Objekte erfüllen diese Kriterien nach Angaben des Ministeriums nicht.
Die Verantwortung für die weitere Dokumentation und Pflege der Daten liegt künftig bei den Landkreisen und Kommunen. Laut Ministerium lässt sich aus dem Denkmalschutzgesetz keine Daueraufgabe für das Land ableiten, Kleindenkmale systematisch zu erfassen. Kreisarchive sowie Heimat- und Geschichtsvereine könnten die Arbeit vor Ort fortführen. Die gesammelten Daten des Projekts seien in den jeweiligen Kreisarchiven öffentlich zugänglich.
Sofern ein Kleindenkmal als Kulturdenkmal anerkannt ist, kann seine Erhaltung über das Denkmalförderprogramm des Landes finanziell unterstützt werden. Im Gebiet des Nationalparks Schwarzwald etwa sind vier Kleindenkmale als Kulturdenkmale registriert, darunter der „Drachenstein“ mit einer Jahreszahl von 1558. Das Ministerium geht davon aus, dass sich dort eine sehr hohe Zahl weiterer, nicht systematisch erfasster historischer Grenzsteine befindet. (2982/20.11.2025)