Der Entwurf sei gründlich erarbeitet worden – unter Abwägung sehr vieler Gesichtspunkte, schreiben neun Professorinnen und Professoren für Strafrecht in einem Gastbeitrag. Und blicken auch in die Welt.
Mehrere Lehrstuhlinhaberinnen und -inhaber für Strafrecht haben einen Entwurf für eine mögliche Änderung der Abtreibungsregelungen in Deutschland als einen “gründlich erarbeiteten Kompromiss” bezeichnet. Dieser sei nach einem langen Abwägen medizinischer, ethischer, rechtlicher und praktischer Gesichtspunkte erzielt worden, heißt es in einem Gastbeitrag von neun Professorinnen und Professoren in der “Frankfurter Allgemeinen Zeitung” (Donnerstag). Auch würde die deutsche Rechtslage international “anschlussfähig”.
Auch wenn Schwangerschaftsabbrüche in bestimmten Fällen strafrechtlich nicht verfolgt würden, stufe das Gesetz sie jedoch formell als rechtswidrig ein – “es bleibt ein folgenschweres sogenanntes Unwerturteil an der Schwangeren hängen”, heißt es.
“Es ist höchste Zeit, nachzusteuern und das Dilemma einer ungewollten Schwangerschaft aus dem Kriminalstrafrecht zu lösen und in das Schwangerschaftskonfliktgesetz zu verlegen, so wie der Antrag es vorsieht”, so die Forderungen. “Wer meint, das Streichen der Strafdrohung bei Schwangerschaftsabbrüchen bewirke, dass sich Ärztinnen und Ärzte nicht mehr an die weiterhin geltenden Vorschriften halten würden, zeigt ein merkwürdiges Verständnis vom ärztlichen Berufsethos.”
Kern eines vorliegenden interfraktionellen Gesetzentwurfs ist, dass Schwangerschaftsabbrüche bis zur zwölften Woche grundsätzlich rechtmäßig sein sollen. Er sieht eine Beibehaltung der Beratungspflicht vor, allerdings ohne die derzeit geltende Wartezeit von drei Tagen bis zur Abtreibung. Die Kosten eines Schwangerschaftsabbruchs sollen künftig zudem von der Krankenkasse übernommen werden. Der Entwurf befindet sich im parlamentarischen Verfahren. Ob der Bundestag noch in dieser Legislatur darüber abstimmt, ist eher unwahrscheinlich. Der Entwurf sorgte in der vergangenen Zeit für eine Kontroverse.
Derzeit sind in Deutschland Schwangerschaftsabbrüche laut Paragraf 218 des Strafgesetzbuchs rechtswidrig. Abtreibungen in den ersten zwölf Wochen bleiben aber straffrei, wenn die Frau sich zuvor beraten lässt. Ebenso straffrei bleibt der Eingriff aus medizinischen Gründen sowie nach einer Vergewaltigung.