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Pflegereform: Diakonie fordert mehr Geld für Sterbebegleitung

Düsseldorf – Die Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe (RWL) hat mehr Geld für die Sterbebegleitung in Pflegeheimen gefordert. Mit dem geplanten Hospiz- und Palliativgesetz würden alle stationären Einrichtungen und ambulanten Pflegedienste zur Stärkung der Palliativversorgung verpflichtet, erklärte der evangelische Wohlfahrtsverband in Düsseldorf. Mehr Geld bekämen aber nur die spezialisierten Hospize und Palliativstationen.
„Sterbebegleitung findet im Pflegealltag statt“, erklärte Hannelore Böhnke-Bruns, Geschäftsbereichsleiterin für Pflege, Alten- und Behindertenarbeit der Diakonie RWL. „Die Mitarbeitenden in der Pflege brauchen zusätzliche Zeit für die besonders anspruchsvolle Begleitung Sterbender und für die stetige Fortbildung.“ Bezahlt werden sollten laut Gesetzentwurf aber lediglich zusätzliche Beratungsangebote für Patienten durch Palliativspezialisten in Alten- und Pflegeheimen. Auch im geplanten zweiten Pflegestärkungsgesetz im Rahmen der Pflegereform sei keine Vergütung für die Sterbebegleitung vorgesehen, erklärte Böhn­ke-Bruns weiter. Nötig seien abgestimmte Änderungen an den beiden Gesetzentwürfen, um die Versorgung Sterbender in der stationären und ambulanten Pflege sicherzustellen.
Mit dem Hospiz- und Palliativgesetz will die Bundesregierung sowohl die 214 stationären Hospize als auch die rund 1500 ambulanten Hospizdienste in Deutschland besser finanzieren. epd