Gut ausgebildete Pflegekräfte in Deutschland sollen künftig mehr medizinische Befugnisse erhalten. Der Bundestag will das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege verabschieden. Die entsprechend ausgebildeten Pflegekräfte sollen künftig Aufgaben eigenverantwortlich leisten können, die bisher Ärztinnen und Ärzten vorbehalten sind. Außerdem soll eine Entbürokratisierung mehr Zeit für die konkrete Pflege ermöglichen.
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) sagte dazu im ARD-Morgenmagazin, das Gesetz solle den Pflegeberuf aufwerten: “Wir schaffen damit, dass Pflegekräfte künftig das machen dürfen, was sie eigentlich sehr gut können, was sie viele Jahre in der Berufserfahrung gelernt haben.” Die Grünen kritisierten das Gesetz als unzureichend. Es sei halbherzig, sagte der gesundheitspolitische Sprecher der Grünen im Bundestag, Janosch Dahmen.
Pflege: Mehr berufliche Eigenverantwortlichkeit
Konkret sieht das Gesetz vor, dass gut ausgebildete Pflegekräfte für bestimmte Leistungen die Befugnis zur eigenverantwortlichen Heilkundeausübung erhalten. Sie können damit Leistungen etwa in den Bereichen Diabetes, Wundmanagement und Demenz erbringen, die bisher Ärzten vorbehalten waren. Welche Leistungen konkret erbracht werden dürfen, soll eine eigene Kommission der Selbstverwaltung des Gesundheitswesens unter Beteiligung der Pflegeorganisationen festlegen. Zugleich soll die Vertretung der Pflegeberufe in Entscheidungsgremien des Gesundheitswesens auf Bundesebene einheitlich geregelt und gestärkt werden.
Verbesserungen sieht das Gesetz auch bei der ambulanten Pflege vor. Pflegebedürftige, die zu Hause versorgt werden, erhalten einen leichteren Zugang zu Präventionsleistungen, etwa durch eine zielgenaue Beratung. Das Gesetz soll außerdem eine Vielzahl neuer Wohnformen ermöglichen. Zugleich erhalten die Kommunen künftig mehr Mitwirkungsmöglichkeiten bei der Zulassung von Pflegeeinrichtungen. Bei den Maßnahmen zur Entbürokratisierung soll der Umfang der Pflegedokumentation gesetzlich begrenzt werden. Die Prüfungen durch die Medizinischen Dienste werden künftig frühzeitiger angekündigt. Doppelprüfungen sollen so weit wie möglich verhindert werden.
Pflegebedürftigkeit wächst stetig
Das Gesetz sieht außerdem vor, dass die Zahl der Kinderkrankentage pro Kind und Elternteil auch für das Jahr 2026 weiterhin auf 15 Tage und für Alleinerziehende auf 30 Tage festgeschrieben wird.
Derzeit gelten rund 5,8 Millionen Menschen in Deutschland als pflegebedürftig. Experten schätzen, dass die Zahl bis 2055 auf bis zu 8,2 Millionen anwachsen wird. Auch die Zahl der Patientinnen und Patienten in der Krankenhausversorgung steigt stetig an. Dies führt zu einer weiter steigenden Nachfrage nach Pflegeleistungen. Gleichzeitig bestehen schon heute Personalengpässe in den Pflegeberufen. Das Bundesinstitut für Berufsbildung hat 2024 einen Bedarf von 150.000 zusätzlichen Pflegekräften für das Jahr 2040 prognostiziert.
