Die Löhne in Gesundheits- und Pflegeberufen sind deutlich gestiegen. Das ist gewollt, um die Berufe in einer alternden Gesellschaft attraktiver zu machen. Auch die Mindestlöhne steigen weiter.
Der Mindestlohn in der Altenpflege soll bis zum 1. Juli 2027 in zwei Schritten steigen. Das teilte das Bundesarbeitsministerium am Dienstag mit. Ziel des eigenen Mindestlohns für die Altenpflege ist es, den Pflegejob attraktiver zu machen. Die Katholische Nachrichten-Agentur (KNA) nennt Fakten.
Einen Mindestlohn in der Pflege gibt es seit 2010. Damit hat die Politik auf die schwierige Personalsituation in der Altenpflege und die erwartbar stark steigende Zahl älterer Menschen in Deutschland reagiert. Hintergrund war auch, dass in der Pflege lange Zeit sehr schlecht bezahlt wurde. Pflegekräfte sollten vor Lohndumping geschützt werden. Der größten Berufsgruppe im Gesundheitswesen fehle die politische Durchschlagskraft, sagte 2019 der Präsident des Deutschen Pflegerates, Franz Wagner. “Wir haben mental noch zu sehr die Schwesternhaube auf.”
In Deutschland gibt es seit 2015 einen allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn. Diese sogenannte Lohnuntergrenze darf nicht unterschritten werden. Seit 1. Januar 2025 liegt sie bei 12,82 Euro.
Der Mindestlohn in der Pflege ist deutlich höher. Zugleich ist er nach Qualifikationsstufen gestaffelt. Konkret sollen Pflegehilfskräfte ab Juli nächsten Jahres 16,52 Euro (jetzt 16,10 Euro) verdienen. Im Juli 2027 steigt ihr Lohn dann auf 16,95 Euro. Pflegekräfte mit mindestens einjähriger Ausbildung erhalten ab kommendem Sommer 17,80 Euro (jetzt 17,35 Euro) und 18,26 Euro ab Juli 2027. Pflegefachkräfte verdienen ab Juli 2026 mindestens 21,03 Euro (jetzt 20,50 Euro). Ab Juli 2027 sind es 21,58 Euro.
Rund 1,3 Millionen Beschäftigte arbeiten in Einrichtungen, die unter den Pflegemindestlohn fallen. Sie sind in stationären oder ambulanten Einrichtungen der Altenpflege beschäftigt. Seit 2015 gilt der Pflegemindestlohn auch für die ambulante Krankenpflege. Für die Pflege in Krankenhäusern gibt es eigene Tarifverträge. In Privathaushalten kommt der spezielle Pflegemindestlohn nicht zur Anwendung. Dort gilt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn.
Dafür zuständig ist eine eigene Kommission aus acht Personen, die beim Bundesarbeitsministerium angesiedelt ist. Sie legt jeweils einen Vorschlag vor, der dann vom Arbeitsministerium per Verordnung festgesetzt wird. Seit 2019 ist die Pflegekommission ein ständiges Gremium, das von Amts wegen für die Dauer von jeweils fünf Jahren zu berufen ist und grundsätzlich jederzeit Beratungen über neue Mindestarbeitsbedingungen aufnehmen kann. Der Pflegekommission gehören Vertreterinnen und Vertreter von privaten, freigemeinnützigen sowie kirchlichen Pflegeeinrichtungen an. Arbeitgeber beziehungsweise Dienstgeber und Arbeitnehmer beziehungsweise Dienstnehmer sind paritätisch vertreten. Die derzeit fünfte Pflegekommission hat ihre Arbeit unter dem Vorsitz der ehemaligen Hamburger Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks im Dezember 2021 aufgenommen.
Die Politik hatte bei der Einführung des Mindestlohns darauf gebaut, dass sich dadurch das Tarifgefüge in der Pflege insgesamt erhöht. Zugleich gab es jahrelange Bemühungen, einen bundesweiten Tarifvertrag für die Pflege zu etablieren. Diese Versuche scheiterten allerdings. Am 1. September 2022 trat stattdessen das Tariftreuegesetz in Kraft. Seitdem dürfen nur noch Pflegeeinrichtungen mit den Pflegekassen abrechnen, die ihre Pflege- und Betreuungskräfte nach Tarif, den kirchenarbeitsrechtlichen Regelungen oder mindestens angelehnt an diese entlohnen.
Laut Statistischem Bundesamt vom Mai haben Vollzeitbeschäftigte in Gesundheits- und Pflegeberufen in den vergangenen zehn Jahren ein ähnlich hohes Gehaltsplus eingefahren wie die – allerdings insgesamt besser bezahlten – Ingenieur- und Luftfahrtberufe. Vollzeitbeschäftigte in der Alten- und Krankenpflege erhielten demnach im April 2024 im Mittel 4.048 Euro brutto ohne Sonderzahlungen. Das waren 1.219 Euro mehr als zehn Jahre zuvor. In der Gesamtwirtschaft verdienten Vollzeitbeschäftigte im April 2024 im Mittel 3.978 Euro brutto.
Vor allem Fachkräfte in der Altenpflege profitierten von den Steigerungen. Vollzeitbeschäftigte Fachkräfte verdienten dort im April 2024 im Mittel 4.228 Euro brutto. Das waren 1.612 Euro mehr als zehn Jahre zuvor. Allerdings verdienten Fachkräfte in der Gesundheits- und Krankenpflege mit 4.310 Euro immer noch etwas mehr.