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Pfarrvertretung: Dienstfreie Tage von Pfarrern konsequenter schützen

Müssen Pfarrerinnen und Pfarrer auch an dienstfreien Tagen erreichbar sein? In der Evangelischen Landeskirche in Baden gilt, dass Pfarrpersonen bei Notfällen innerhalb von sechs Stunden darauf reagieren müssen, sofern sie keine Vertretung haben. Diese Regelung kritisiert die Pfarrvertretung als nicht mehr zeitgemäß.

Die Seelsorger seien dabei auf das Wohlwollen ihrer Kollegen angewiesen, sagte Volker Matthaei, Vorsitzender der Pfarrvertretung der Evangelischen Kirche in Baden, dem Evangelischen Pressedienst (epd). Finde sich niemand, seien etwa keine weiter entfernten Besuche oder Ausflüge mit der Familie möglich. Wenn von Pfarrerinnen und Pfarrern erwartet werde, dass sie ihren Dienst regelmäßig an sechs Tagen ausüben, „könne zumindest der konsequente Schutz des siebten Tags erwartet werden“.

Eine entsprechende Eingabe hatte die Synode vergangene Woche jedoch zurückgewiesen. Die Regelung in Baden ist nach Ansicht der Synodalen ausreichend. Begründet wurde das damit, dass der dienstfreie Tag durch die EKD geregelt sei. „Pfarrpersonen sollen den freien Tag wahrnehmen“, hieß es. Dies werde durch die Vertretungen und heutigen technischen Möglichkeiten erreicht. Der richtige Ort für die Regelung des dienstfreien Tages sei die jeweilige Dienstgruppe.

Die Pfarrvertretung bedaure die Entscheidung, sagte Matthaei. Offensichtlich halte die Landeskirche am „veralteten Pfarrbild des durchgängig erreichbaren Pfarrers bzw. der durchgängig erreichbaren Pfarrerin fest“. Dies führe nachweislich zu gesundheitlichen Belastungen und entspreche weder biblischen noch arbeitsschutzrechtlichen Normen. Zudem mache es den Pfarrberuf für die jüngere Generation unattraktiver. (0879/15.04.2025)