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Pfarrer übt Kritik am Urteil zum „Kükenschreddern“

SCHWERTE – Der Landespfarrer für Nachhaltige Entwicklung der westfälischen Kirche, Volker Rotthauwe, hat das Urteil zum Töten von Eintagsküken als „enttäuschend und aus theologischer Sicht nicht nachvollziehbar“ kritisiert. Nach dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 19. Mai erlaubt das Tierschutzgesetz das Töten, wenn ein vernünftiger Grund im Sinne des Gesetzes vorliege. Während für die Richter ein solcher Grund unter anderem darin liege, dass „die Tötung der Küken Teil der Verfahren zur Versorgung der Bevölkerung mit Eiern und Fleisch sei“, gehe die Bibel vom Eigenwert eines jeden Lebewesens aus, erklärte Rotthauwe. Der Theologe betonte, Tiere seien „gesegnete Geschöpfe Gottes“ und dürften nicht auf ihre Nützlichkeit reduziert werden. Ihr Überleben dürfe nicht allein von ihrer ökonomischen Verwertbarkeit abhängen, so der Pfarrer.
Rotthauwe forderte neue Wege im Umgang mit männlichen Küken. So könnten durch einen Aufschlag auf den Eierpreis von vier Cent pro Ei auch die männlichen Küken aufgezogen werden, schlug er vor. Außerdem müsse die Züchtung von Geflügelrassen, bei denen das weibliche Tier als Legehenne und das männliche Tier als Masthähnchen verwendet werden, intensiviert werden, erklärte Rotthauwe. epd

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