BIELEFELD – Der Pfarrberuf muss gestärkt werden. Das war der Ausgangspunkt für den zweijährigen Diskussionsprozess „Das Pfarramt in der Dienstgemeinschaft unserer Kirche“, der jetzt auf der westfälischen Landessynode zu Ende ging. Der Abschlussbericht, der der Synode vorgelegt wurde, enthielt Vorschläge zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen von Pfarrerinnen und Pfarrern und zur Absicherung wichtiger Seelsorgebereiche.
Zu den Maßnahmen, die der Bericht auflistet, gehört die stärkere Einbindung von Ehrenamtlichen, etwa bei der Presbyteriumsleitung. Um Ehrenamtliche auf die vielen Verantwortungsbereiche vorzubereiten, die dieses Amt beinhaltet, sollen demnächst Fortbildungen angeboten werden. Über eine zukünftige Ausweitung des Dienstes von Prädikantinnen und Prädikanten bestehe dagegen zur Zeit kein Konsens, heißt es in dem Bericht.
Um die Motivation und die physische und psychische Gesundheit im Pfarramt zu stärken, soll zur Fortbildung verstärkt der Aspekt der Personalentwicklung kommen, also das kontinuierliche Überdenken der eigenen Möglichkeiten mit Hilfe von Beratung, Coaching und Supervision. Konkret sollen etwa Pfarrerinnen und Pfarrer nach zehn und fünfundzwanzig Jahren im Dienst zu „Bilanzkollegs“ eingeladen werden.
Besondere Dringlichkeit stellt der Bericht im Bereich der Vertretungsregelungen etwa bei längeren Krankheiten oder Fortbildungen fest. Hier wird vorgeschlagen, auf Kirchenkreisebene „Springer“-Stellen einzurichten, die ausschließlich für wechselnde Vertretungen zuständig sind. Besetzt werden sollen sie mit Pfarrerinnen und Pfarrern im Entsendungsdienst. Auch eine stärkere Einbeziehung der Pfarrerinnen und Pfarrer im Ruhestand wird erwogen, etwa für Vertretungsdienste für einen konkreten Zeitraum.
Der Ausschuss, der sich während der Synodentagung mit dem Bericht beschäftigte, regte darüber hinaus an, dem Thema „Wohnen im Pfarramt“ einen eigenen Beratungsprozess zu widmen. Dabei geht es unter anderem um die Frage, ob die Pflicht zum Wohnen im Pfarrhaus (Pfarrhauspflicht) beziehungsweise in den Grenzen der Gemeinde (Residenzpflicht) in Zukunft flexibler gehandhabt werden soll.
Abgelehnt wurde die Wiedereinführung des Regelaufstiegs von der Gehaltsstufe A 13 zu A 14. Die Vertreter des theologischen Nachwuchses in Westfalen, Daniel Wiegmann vom Konvent der Vikarinnen und Vikare und Jan Nagel vom Gesamtkonvent der Theologiestudierenden, zeigten sich darüber enttäuscht. Die Vikarinnen und Vikare seien hoch engagiert, forderten aber im Gegenzug gute Arbeitsbedingungen, sagte Wiegmann. Dass die Landeskirche eine Rückkehr zur ursprünglichen Gehaltsstufe A 14 ablehne, sei auf „negatives Erstaunen“ gestoßen. Nagel wies darauf hin, dass sich evangelische Landeskirchen inzwischen deutschlandweit einen Konkurrenzkampf um die wenigen Theologiestudierenden lieferten und fragte nach dem westfälischen Einsatz in diesem Wettbewerb.
Bei den Pfarrgehältern bildet Westfalen das Schlusslicht unter den westdeutschen Landeskirchen. Der Regelaufstieg von A 13 nach A 14 wurde in Westfalen im Jahr 2006 abgeschafft. Die Besoldung für den Entsendungsdienst war bereits 1997 von A 13 auf A 12 abgesenkt worden. Die Maßnahmen sollten dazu beitragen, die erhebliche Lücke in den Rückstellungen für die Ruhestandsgehälter zu schließen.
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