Die Synode der Evangelischen Kirche der Pfalz hat den Weg für eine gemeinsame Kirchenverwaltung und einen gemeinsamen Kita-Träger freigemacht. Die Synodalen beschlossen am Freitag in Speyer bei ihrer Herbsttagung mehrheitlich weitere Gesetzentwürfe für Strukturreformen.
Die gemeinsame Kirchenverwaltung soll demnach die Verwaltungsaufgaben der Landeskirche, des Diakonischen Werks, der gesamtkirchlichen Arbeit und eines Teils der Verwaltungsämter übernehmen. Ziel ist es, Doppelstrukturen abzubauen, fachliche Standards zu sichern, die Rechtssicherheit zu erhöhen sowie eine schlanke Verwaltung zu erreichen. Die gemeinsame Kirchenverwaltung soll bis spätestens 2030 eingerichtet werden und bis zu vier Regionalstellen im Gebiet der Landeskirche haben können.
Ein gemeinsamer Träger für alle rund 240 Kindertagesstätten mit ihren 17.000 Plätzen und rund 2.500 Mitarbeitenden soll künftig alle Aufgaben der Betriebs- und Gebäudeträgerschaft sowie der Verwaltung von den bisherigen Trägern übernehmen. Dieser soll ebenfalls bis spätestens 2030 eingerichtet werden bis zu vier Regionalstellen haben können. Das Vermögen und die Betriebsmittel der bisherigen Kita-Verbünde gehen auf dessen Sondervermögen über.
In einem Beteiligungsverfahren sollen Kirchengemeinden und Bezirkssynoden im kommenden Jahr Stellung zu allen Gesetzesentwürfen nehmen können. Am Donnerstag hatte das „Kirchenparlament“ einen Gesetzentwurf zur Änderung der Kirchenverfassung beschlossen und damit Strukturreformen auf den Weg gebracht. Zur endgültigen Abstimmung steht die neue Kirchenverfassung für die rund 430.000 Mitglieder zählende Landeskirche dann im Frühjahr 2027.