Pfälzer Synode ändert Kirchenverfassung für Strukturreformen

Die Synode der Evangelischen Kirche der Pfalz hat am Freitag in Speyer mehrheitlich eine Änderung der Kirchenverfassung beschlossen und damit Gesetzesentwürfe für Strukturreformen auf den Weg gebracht. Diese würden zu einer Zentralisierung der Verwaltung führen. Dabei geht es vor allem um eine Änderung des Körperschaftsstatus der Kirchengemeinden sowie die Verringerung der 15 Kirchenbezirke auf nur noch vier.

Zudem will das „Kirchenparlament“ am Samstag Gesetzentwürfe für eine gemeinsame Kirchenverwaltung und einen gemeinsamen Kita-Träger beschließen. In einem Beteiligungsverfahren sollen Kirchengemeinden und Bezirkssynoden im kommenden Jahr Stellung zu den Gesetzesentwürfen nehmen können. Zur endgültigen Abstimmung steht die neue Kirchenverfassung für die rund 430.000 Mitglieder zählende Landeskirche dann im Frühjahr 2027.

Der Gesetzentwurf zur Kirchenbezirksreform sieht vor, die nur mehr vier Kirchenbezirke als „Mittelzentren“ mit klarer Leitungs-, Personal- und Finanzverantwortung für jeweils rund 75.000 Gemeindemitglieder aufzubauen. Ressourcen für Seelsorge, Bildung, Diakonie und missionarische Arbeit sollen gebündelt, Doppelstrukturen abgebaut und die Verwaltung gestrafft werden.

Der einstimmig von der Synode beschlossene Entwurf sieht Einheiten aus den Bezirken Homburg/Pirmasens/Zweibrücken, An Alsenz und Lauter/Donnersberg/Kaiserslautern/Kusel, Frankenthal/Germersheim/Ludwigshafen/Speyer sowie Bad Bergzabern/Bad Dürkheim-Grünstadt/Landau/Neustadt vor.

Die 374 Kirchengemeinden in der Pfalz und Saarpfalz sollen zudem ihren Status als Körperschaften öffentlichen Rechts und damit einen wesentlichen Teil ihrer Eigenständigkeit verlieren: Ihre Gebäude und Vermögen sollen an die Kirchenbezirke übergehen, von denen sie für ihre Arbeit ein Budget erhalten. Als Körperschaften kirchlichen Rechts sollen sie allerdings weiter in Kooperation mit neuen multiprofessionellen „Regio-Teams“ das Gemeindeleben gestalten können. Befürworter erhoffen sich dadurch eine Entlastung des Pfarrpersonals und der Presbyterien, der Leitungen der Kirchengemeinden, von Verwaltungsaufgaben.

Mehrere Synodale sprachen sich für den Erhalt des bisherigen Körperschaftsstatus der Kirchengemeinden aus. Sie befürchten, eine Änderung würde engagierte Ehrenamtliche vor Ort frustrieren und einen Niedergang der Kirche beschleunigen. Zudem demonstrierten Mitglieder der Initiative „Pro Presbyterium“ auf der Synode gegen eine „Entmachtung“ und „Entdemokratisierung“ der Kirchengemeinden.

Die Pfälzer Kirche will mit ihrem im Herbst 2023 gestarteten Transformationsprozess (bisher: Priorisierungsprozess) ihre Strukturen umbauen und dadurch trotz sinkender Mitgliederzahlen und schwindender Finanzkraft zukunftsfähig bleiben. Bis 2035 soll die Neuaufstellung abgeschlossen sein, 45 Prozent des landeskirchlichen Haushalts - rund 60 Millionen Euro - sollen eingespart werden.

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