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Patientenschützer kritisieren Digitalgesetze

Patientenschützer kritisieren die vom Bundestag verabschiedeten Gesetze zur Digitalisierung im Gesundheitswesen. “Schwerstkranke und Pflegebedürftige, die ihre informationelle Selbstbestimmung ausüben wollen, werden durch die Einführung der elektronischen Patientenakte benachteiligt”, erklärte der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, am Donnerstag in Dortmund. Das heute bestehende Recht auf einen Medikationsplan in Papierform wird ihnen künftig verwehrt.

Nachteile für diese Patientengruppe sieht Brysch auch, weil wichtige Altbefunde nicht eingepflegt werden müssten. Zudem blieben digital unerfahrene Menschen außen vor. “Ebenso ist es ein Verstoß gegen Grundrechte, dass anonymisierte Gesundheitsdaten ohne Zustimmung der Betroffenen an die pharmazeutische Forschung weitergegeben werden.” Im Gegenzug werde die Forschung jedoch nicht verpflichtet, alle Ergebnisse zu publizieren, so Brysch. “Viel zu oft verschwinden unliebsame Erkenntnisse in den Schubladen. Es ist zu hoffen, dass das Bundesverfassungsgericht das Lauterbachsche Gesetzesvorhaben ausbremst.”