Dortmund – Als abschreckendes Beispiel hat die Deutsche Stiftung Patientenschutz die Sterbehilfegesetze in Belgien bezeichnet. Fünf Jahre nach der Zulassung aktiver Sterbehilfe auch für Kinder rege sich über das Vorgehen der belgischen Mediziner niemand mehr auf, kritisierte Vorstand Eugen Brysch in Dortmund. Unter dem Deckmantel der Selbstbestimmung würden im Nachbarland auch Kinder, psychisch Kranke und Demenzpatienten getötet, sagte Brysch. „Für die deutsche Sterbehilfediskussion muss diese Entwicklung ein abschreckendes Beispiel sein.“
Am 13. Februar 2014 hatte das belgische Parlament aktive Sterbehilfe unter bestimmten Umständen auch für Kinder und Jugendliche jeden Alters freigegeben. Belgien ist das einzige Land weltweit mit einer so weitreichenden Regelung. Seitdem erhielten nach einem Bericht der zuständigen Regierungskommission vom vergangenen Sommer mindestens drei schwerstkranke Kinder und Jugendliche aktive Sterbehilfe.
Belgien und die Niederlande hatten 2002 als erste Staaten weltweit aktive Sterbehilfe für unheilbar kranke Erwachsene erlaubt. Seitdem sind die Zahlen stark gestiegen. 2017 erhielten in Belgien über 2300 Menschen aktive Sterbehilfe, darunter zunehmend auch Menschen, die an Demenz oder psychischen Problemen leiden. Beides ist äußerst umstritten, da nicht eindeutig zu definieren ist, ob sie wirklich unheilbar krank sind und wie zum aktuellen Zeitpunkt ihr wirklicher Wille ist. Beides fordert das Gesetz.
Belgiens katholische Bischöfe befürchten einen Dammbruch: Bei Demenzkranken etwa könnte es „soweit kommen, dass die Euthanasie ganz einfach die allgemeingültige Lösung würde – aus Mitleid“, warnten sie. Auch Sterbehilfe für Minderjährige könnte als „normal“ erscheinen, sobald die jeweilige Krankheit erst einmal allgemein als „unannehmbar“ gelte. kna/UK
Artikel teilen