Patientenschützer Brysch kritisiert die geplante Krankenhausreform. Sterbebegleitung und Schmerzmedizin spielten bei den geplanten Leistungsgruppen keine Rolle. Hier könnte Hendrik Streeck ansetzen.
In der Debatte um Kostenbegrenzungen bei der medizinischen Behandlung Hochbetagter wirft die Deutsche Stiftung Patientenschutz der Politik Doppelzüngigkeit vor. Während der CDU-Gesundheitspolitiker Hendrik Streeck über eine Begrenzung medizinischer Leistungen für ältere Menschen diskutiere, schlage das CDU-geführte Bundesgesundheitsministerium eine Krankenhausreform vor, in der Schmerzmedizin oder Palliativtherapie völlig vernachlässigt würden, sagte Vorstand Eugen Brysch am Samstag der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) in Dortmund.
“Anstatt mit privaten Erfahrungen über den Leidensweg seines Vaters zu argumentieren, könnte Streeck als einflussreicher Gesundheitspolitiker dafür sorgen, dass Schmerzmedizin und Palliativtherapie in den Leistungsgruppen der Krankenhäuser verankert würden”, sagte Brysch. Damit würden sie ausreichend honoriert und gestärkt.
Brysch wies darauf hin, dass sich auch die Situation für Sterbende in den Pflegeeinrichtungen verschärfe. “Von dort kommen Menschen am Lebensende ins Krankenhaus, nur weil es in den Einrichtungen niemanden gibt, der Symptome professionell lindert.” Streeck fordere zu Recht, dass sterbenskranken Menschen nicht mehr alle möglichen Therapien zugemutet würden, erläuterte der Patientenschützer. “Aber dann muss die Politik auch die Voraussetzungen dafür schaffen, dass das Gesundheitssystem den schwerstkranken und sterbenden Patienten eine würdige Alternative anbieten kann.”