Patientenschützer empört über Vorschlag von Suchtbeauftragtem Streeck

Der Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Hendrik Streeck, hat die Sinnhaftigkeit sehr teurer Arzneien für Hochbetagte hinterfragt. Dafür erntet er deutliche Kritik.

Die Deutsche Stiftung Patientenschutz hat den Vorschlag des Suchtbeauftragten Hendrik Streeck (CDU) zur Arzneivergabe bei Hochbetagten brüsk zurückgewiesen. "Jeder hat den gesetzlichen Anspruch auf eine bestmögliche Medikamentenversorgung. Ob das eine maximale oder palliative Therapie ist, hängt dabei sowohl vom Angebot als auch dem Willen des Patienten ab. Kosten und Alter dürfen keine Ausschlusskriterien sein", sagte der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, am Donnerstag der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) in Berlin. Anstatt sozialen Unfrieden zu stiften, solle sich der Beauftragte auf seine Kernaufgaben der Drogenbekämpfung konzentrieren, fügte Brysch hinzu.

Streeck hatte in der Talksendung "Meinungsfreiheit" des Senders Welt TV hinterfragt, ob sehr alte Menschen sehr teure Medikamente erhalten sollten. Es brauche in der medizinischen Selbstverwaltung klarere Richtlinien bei der Vergabe von Medikamenten mit Blick auf allgemeine Gesundheitskosten. "Es gibt einfach Phasen im Leben, wo man bestimmte Medikamente auch nicht mehr einfach so benutzen sollte", so Streek. Dabei verwies der Mediziner beispielhaft auf eine teure Krebstherapie bei einer 100-Jährigen und auf Erfahrungen, die er in der letzten Lebensphase seines Vaters gemacht habe.

👋 Unser Social Media