Der Papst ist Oberhaupt der katholischen Weltkirche und Bischof von Rom. Das Bistum in Italiens Hauptstadt hat Leo XIV. nun ganz anders geordnet als sein Vorgänger Franziskus. Es geht um Symbole und mehr.
Papst Leo XIV. hat die von seinem Vorgänger Franziskus durchgesetzte Neuaufteilung des Bistums Rom rückgängig gemacht. Mit einem am Mittwoch vom vatikanischen Presseamt veröffentlichten Erlass führt Papst Leo XIV. den von Franziskus vor rund einem Jahr aufgelösten Seelsorgebereich des römischen Stadtzentrums wieder ein.
Zu ihm gehört vor allem die historische Altstadt mit einer weltweit einmaligen Konzentration von Kirchen, Klöstern und sonstigen kirchlichen Einrichtungen. Franziskus hatte aus kirchenpolitisch-symbolischen Gründen den Bereich Zentrum, in dem auch die meisten römischen Geistlichen angesiedelt sind, aufgelöst und den vier Randbezirken der Stadt zugeschlagen.
In dem nur wenige Sätze umfassenden Schreiben erklärt der Papst, die von seinem Vorgänger angeführten Gründe für dessen Gebietsreform blieben weiter bestehen. Doch sei gerade im laufenden Heiligen Jahr deutlich geworden, dass das städtische Zentrum Roms eine homogene Einheit sei. Daher ordne er an, dass der Stadtkern wieder ein eigener Bezirk des Bistums sein solle. Die Zahl der Seelsorgebereiche erhöht sich damit wieder auf fünf: einer im Zentrum und vier Außenbezirke.
Die von Papst Franziskus am 4. Oktober 2024 mit dem Motu Proprio “La vera bellezza” (Die wahre Schönheit) angeordnete Zerschlagung des Zentrums im Bistum Rom war seinerzeit auf heftige Kritik im Klerus gestoßen und wurde nur widerwillig und halbherzig umgesetzt.
Franziskus hatte damals erklärt, er wolle das römische Zentrum, das zu einem lebendigen Museum zu werden drohe, enger mit den Rändern der Stadt verbinden. Dort leben in der Drei-Millionen-Metropole die meisten Menschen; es sind aber nur relativ wenige Seelsorger und Kirchen dort zu finden.
Das neue Schreiben von Leo XIV. trägt den Titel “Immota manet” (deutsch: Unverändert bleibt…). Es ist auf den 11. November 2025 datiert und steht ebenfalls im Rang eines “Motu Proprio”.
Als “Motu Proprio” wird ein Erlass des Papstes bezeichnet, der auf dessen persönlicher Initiative beruht. Es unterscheidet sich darin von anderen Formen päpstlicher Gesetzgebung, die auf einen Antrag hin ergehen. Der Name leitet sich aus der lateinischen Formel “motu proprio datae” (“aus eigenem Antrieb ergangen”) her. Diese Worte stehen stets am Anfang des Dokumentes und drücken eine besondere Anteilnahme des Papstes aus.