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Papst Leo XIV. nimmt Rücktritt von Speyerer Weihbischof Georgens an

Der Speyerer katholische Weihbischof Otto Georgens darf in den Ruhestand gehen. Papst Leo XIV. habe am Dienstag anlässlich dessen 75. Geburtstags das Rücktrittgesuch angenommen, teilte das Bistum Speyer mit. Nach katholischem Kirchenrecht sind Bischöfe dazu verpflichtet, dem Papst mit ihrem 75. Geburtstag ihren altersbedingten Amtsverzicht anzubieten. Dies hatte Georgens dem Bistum zufolge bereits vor einigen Monaten getan.

Der Speyerer Bischof Karl-Heinz Wiesemann dankte seinem in Weisenheim am Berg geborenen Stellvertreter Georgens für seinen über 30-jährigen Dienst als Weihbischof im Bistum. Er würdigte ihn als menschenfreundlichen und fest in der Pfalz verwurzelten „Woi-Bischof“ sowie als geistlichen Impulsgeber und leidenschaftlichen Seelsorger. Weihbischöfe („Hilfsbischöfe“) unterstützen Bischöfe bei der liturgischen,
pastoralen und administrativen Leitung ihrer Bistümer.

Bischof Wiesemann beabsichtigt den Angaben zufolge, derzeit für das Bistum Speyer keinen neuen Weihbischof zu erbitten. Georgens habe sich bereit erklärt, als emeritierter Weihbischof weiterhin bischöfliche Aufgaben wahrzunehmen. Dabei geht es vor allem um Pontifikalgottesdienste im Dom sowie Firmfeiern und besondere Gottesdienste in den Pfarreien.