In Deutschland gibt es viel zu wenige Organspenden. Eine Möglichkeit, das Problem etwas zu entschärfen, ist die Förderung der Lebendorganspende. Die bislang strengen Regelungen sollen liberalisiert werden.
Organspenden von lebenden Personen sollen in Deutschland künftig leichter möglich sein. Der Bundestag befasst sich am Mittwoch in Erster Lesung mit einer entsprechenden Änderung des Transplantationsgesetzes, die allerdings nur Nieren umfasst.
Der Gesetzentwurf, den die Bundesregierung im Oktober gebilligt hat, sieht vor, dass Lebendnierenspenden in Zukunft nicht nur im engen persönlichen Umfeld durchgeführt werden können, sondern auch zwischen zwei unterschiedlichen Paaren über Kreuz ermöglicht werden. Damit würde der Kreis der Organspenderinnen und -spender sowie der Organempfängerinnen und -empfänger erweitert. Auch soll ein nationales Programm für die Überkreuzlebendnierenspende in Deutschland eingerichtet werden.
Zudem wird die anonyme Spende an eine nicht bekannte Person ermöglicht. Menschen, die ihre Niere selbstlos ohne konkreten Empfänger spenden wollen, können dann im Zusammenhang mit der Überkreuzspende ganze Ketten in Gang setzen, durch die viele Transplantationen möglich werden.
Bislang muss nach deutschem Recht eine lebend spendende Person nicht nur biologisch kompatibel mit dem Kranken sein. Eine Lebendspende ist auch nur zulässig, wenn sich beide Personen nahestehen. Das gilt beispielsweise bei Verwandten ersten oder zweiten Grades, Verlobten, Lebenspartnern und Personen, die sich offensichtlich in persönlicher Verbundenheit nahe sind.
Laut Gesetzentwurf soll außerdem der Schutz der Spender weiter gestärkt werden. Mögliche Spender müssen eine verpflichtende und unabhängige psychosoziale Beratung erhalten. Ebenso ist die individuelle Betreuung der Betroffenen über den gesamten Spendeprozess verpflichtend vorgesehen. Wer einer anderen Person eine Niere spendet und dann im weiteren Lebensverlauf selbst eine Nierentransplantation benötigt, soll zudem bevorzugt behandelt werden.
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) erklärte im Vorfeld, die Überkreuzlebendspende von Nieren stärke die bewusste Entscheidung für die Organspende. Die Bundesärztekammer betonte, die Neuregelung sei aus medizinischer und ethischer Sicht "besonders sinnvoll", da Lebendspenden in vielen Fällen die besten Langzeitergebnisse erzielten. Allerdings könne eine Ausweitung der Lebendspende allein den bestehenden Organmangel nicht beheben.
Der Gesetzentwurf umfasst auch neue Regelungen zur Gewebespende. Einrichtungen, die Gewebe bei toten Spendern entnehmen oder entnehmen lassen, sollen an das bundesweite Register für Organ- und Gewebespende beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte angebunden werden können. So könnten sie - wie die Entnahmekrankenhäuser - unmittelbar selbst über das Abrufportal des Registers klären, ob in einem potenziellen Spendenfall bei einer Person die Bereitschaft zur Gewebespende vorliegt.
Derzeit warten in Deutschland rund 6.400 Patientinnen und Patienten auf einer Warteliste auf eine Spenderniere. Dem steht jedoch ein deutliches Defizit an verfügbaren Spenderorganen gegenüber. Im Durchschnitt beträgt die Wartezeit auf eine Nierentransplantation rund acht Jahre. In den vergangenen Jahren wurden in Deutschland jährlich etwa 2.000 Nieren transplantiert. Zusätzlich kommen rund 600 Transplantationen pro Jahr durch Lebendspenden zustande.
Der Direktor der Klinik für Nieren- und Hochdruckerkrankungen an der Medizinischen Hochschule Hannover, Kai Schmidt-Ott, erwartet, dass durch die Neuregelung künftig etwa 100 zusätzliche Nierentransplantationen pro Jahr ermöglicht würden. Dies würde einer Steigerung der Zahl der Lebendspenden um rund 15 Prozent bedeuten.