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Organspende

Ein Mensch gilt als potentieller Organspender, wenn sein Hirntod festgestellt ist – und wenn er zu Lebzeiten der Organspende nicht widersprochen hat. Das sieht ein neuer Gesetzesentwurf vor, den Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) vorgelegt hat. Fehlt so eine Erklärung, werden die nächsten Angehörigen befragt. Das ist eine pragmatische, sinnvolle Lösung. Sie würde wohl dazu führen, dass sich mehr Menschen mit dem Thema befassen. Allerdings: Es gibt ethische Bedenken (siehe Interview rechts).
Nun ist es aber gar nicht so, dass die Menschen gegen Organspende wären – 84 Prozent der Deutschen haben eine positive Einstellung dazu. Doch nur 36 Prozent haben auch einen Spenderausweis. Das ergab eine Studie der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.
An der grundsätzlichen Bereitschaft liegt es also nicht. Die wäre bei vielen vorhanden. Was aber hindert die Menschen daran, ihrer Bereitschaft auch Taten folgen zu lassen? Das ist die Kernfrage. Kann man diese Frage lösen, braucht es ein solch umstrittenes Gesetz nicht.