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Ombudsmann zum Thema Missbrauch hat Arbeit aufgenommen

Im Bistum Osnabrück hat der erste Ombudsmann für Betroffene sexuellen Missbrauchs, Simon Kampe, seine Arbeit aufgenommen. Seine vornehmliche Aufgabe sei es, erste konkrete Hilfen sowie etwaige spezielle Ansprechpartner zu vermitteln, sagte Kampe am Dienstag vor Journalisten. Seit 2014 ausgebildet als Fachkraft zur Prävention sexualisierter Gewalt sei er “unerschrocken bei dem Thema”.

Zwar sei Kampe vom Bistum angestellt, erläuterte Heinz-Wilhelm Brockmann von der Monitoringgruppe für den diözesanen Schutzprozess gegen Missbrauch. Weisungsbefugt sei ihm gegenüber aber nur die vornehmlich extern besetzte Monitoringgruppe. Für Akuthilfen an Betroffene kann Kampe auf einen Haushaltstitel von 50.000 Euro verfügen, wie es hieß. Gedacht ist das Geld für Fahrtkosten zu Gesprächen oder auch erste psychologische oder juristische Beratungen.

Seit seinem Dienstantritt vor drei Wochen habe er bereits unterschiedliche Kontakte zu einem knappen Dutzend Personen, so Kampe. Anders als die externen Ansprechpersonen, die das Bistum seit bereits zehn Jahren für einen ersten Kontakt bei Fragen sexualisierter Gewalt anbietet, soll Kampe verschiedene Hilfen rund um das Thema sexueller und geistlichen Missbrauchs koordinieren. An wen sich mögliche Betroffene zuerst wenden, sei allein deren Entscheidung, so Kampe. Daher wolle er entsprechende Informationen noch bekannter machen.

Er selbst würde stets “im Sinne der Betroffenen beraten”, so der Ombudsmann. Gegebenenfalls tue er das auch zum finanziellen Schaden der Diözese, wenn es etwa um eine Schmerzensgeldklage vor Gericht oder um einen Widerspruch gegen die Höhe der kirchlichen Zahlung in Anerkennung des Leids gehe.

Seine Arbeit will Kampe mit einem noch zu ernennenden Unabhängigen Beauftragten im Schutzprozess koordinieren. Nach dem Weggang der ersten Stelleninhaberin im August soll laut Brockmann die zweite Schlüsselstelle für den Umgang des Bistums mit Missbrauch in zwei Monaten wieder besetzt sein. Während Kampe als Ombudsmann eher psychologische Kompetenz einbringe, werde die unabhängige beauftragte Person sich vor allem um juristische Aspekte kümmern.