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Nur wenige Leistungskürzungen beim Bürgergeld

Offenbar wird Bürgergeld-Empfängern nur selten die Leistung gekürzt. Laut Statistik der Bundesagentur für Arbeit gab es von Januar bis März 2023 durchschnittlich 10.000 erwerbsfähige Leistungsberechtigte mit mindestens einer Leistungsminderung. Wie aus einer am Mittwoch veröffentlichten Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linksfraktion hervorgeht, liegt der Anteil an allen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten bei durchschnittlich 0,3 Prozent. Die Kürzung des laufenden Leistungsanspruchs hat nach Angaben der Regierung durchschnittlich bei 7 Prozent oder rund 50 Euro der Gesamtleistung gelegen.

Das Bürgergeld gibt es seit Anfang dieses Jahres. Es ersetzt seit Jahresbeginn die bisherige Grundsicherung für Arbeitssuchende im Arbeitslosengeld II und dem Sozialgeld (früher Hartz IV). Derzeit beziehen etwa 5,5 Millionen Menschen Bürgergeld, darunter etwa 1,7 Millionen Arbeitslose. Die Bundesagentur für Arbeit kann das Bürgergeld unter bestimmten Bedingungen kürzen, wenn die Empfänger Vorgaben nicht einhalten.