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NRW will Standorte der Arbeitsgerichte halbieren

Der nordrhein-westfälische Justizminister Benjamin Limbach (Grüne) will, dass Arbeitsgerichte im Land erreichbar bleiben, Entscheidungen beschleunigt und Verhandlungsausfälle vermieden werden. In einem am Mittwoch in Düsseldorf veröffentlichten Diskussionspapier schlägt er die Bildung größerer Einheiten beziehungsweise die Zusammenlegung von Gerichtsstandorten von derzeit 33 auf zukünftig 17 vor, ohne Personal abzubauen. Durch lokale Gerichtstage und auswärtige Kammern könnten Bürger auch zukünftig in ihrer Region ein Arbeitsgericht schnell und unkompliziert erreichen, erklärte der Minister. Widerspruch kommt vom DGB NRW und der SPD. Gewerkschaftsbund und Oppositionsfraktion befürchten einen Kahlschlag sowie weitere Distanzen für Bürger und Beschäftigte.

Limbach verwies auf veränderte Rahmenbedingungen. Die Arbeitsgerichtsbarkeit in NRW verfüge über eine Vielzahl kleiner Einheiten. Rund 700 Mitarbeitende verteilten sich auf 33 Standorte. Der Personalbestand bei den Arbeitsgerichten sei in den vergangenen zehn Jahren um zehn Prozent gesunken. Im selben Zeitraum seien auch die Verfahrenszahlen gesunken: um über 20 Prozent bei den Urteilsverfahren und 43 Prozent bei Beschlussverfahren.

An kleinen Standorten, an denen die Arbeitsgerichte nicht in Justizzentren untergebracht seien, könne schon der Ausfall eines Wachtmeisters dazu führen, dass vor Ort niemand mehr für Sicherheit sorgen kann, erläuterte Limbach. Ähnlich sehe es auf den Rechtsantragsstellen aus. Fielen Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger aus, könnten Anträge von Bürgern nicht mehr bearbeitet werden. Zudem nutzten Mitarbeitende verstärkt die Möglichkeit, von zu Hause aus zu arbeiten. Mit der Zusammenlegung zu größeren Standorten könnten Arbeitsgerichte ihre Erreichbarkeit sicherstellen, Besetzungslücken auffangen und von einem gemeinsamen IT-Service profitieren.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) in NRW äußerte sich „irritiert“ über die Vorschläge des Ministers. Angesichts der Halbierung der Standorte bleibe es schleierhaft, wie dies für mehr Bürgernähe sorgen soll. „Im Gegenteil: Prozessbeteiligte würden durch diese Reform weitaus größere Distanzen zurücklegen müssen“, mahnte die stellvertretende DGB-Landesvorsitzende Anke Unger. Beispielsweise bedeute die Schließung der Standorte in Minden und Herford, dass rechtssuchende Arbeitnehmer bis zu 70 Kilometer fahren müssten, um zum zuständigen Gericht nach Bielefeld zu gelangen. Auch für die knapp 2.000 von den Gewerkschaften benannten ehrenamtlichen Arbeitsrichter in NRW würden die Zusammenlegungen Zumutungen bedeuten.

Die rechtspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Landtag, Sonja Bongers, kritisierte das Vorhaben des Ministers als „Rückzug des Rechts und des Staats aus der Fläche“ und sprach von einem „fatalen Signal für den Rechtsstaat“.

Die Diskussionsvorschläge sollen nach Ministeriumsangaben bis Jahresende auf der Ebene des Justizministeriums mit den beteiligten Interessenvertretungen erörtert werden. Dies soll in eine abschließende Empfehlung für eine Reform der Arbeitsgerichtsbarkeit in NRW münden, die Anfang des kommenden Jahres der Landesregierung zur Entscheidung vorgelegt wird.