Artikel teilen:

NRW will Arbeitsgerichtsbarkeit neu aufstellen

Justizminister Benjamin Limbach (Grüne) will, dass Arbeitsgerichte in Nordrhein-Westfalen erreichbar bleiben, Entscheidungen beschleunigt und Verhandlungsausfälle vermieden werden. In einem am Mittwoch in Düsseldorf veröffentlichten Diskussionspapier schlägt er die Bildung größerer Einheiten beziehungsweise die Zusammenlegung von Gerichtsstandorten von derzeit 33 auf zukünftig 17 vor, ohne Personal abzubauen. Durch lokale Gerichtstage und erstmals auch auswärtige Kammern könnten Bürgerinnen und Bürger auch zukünftig in ihrer Region ein Arbeitsgericht schnell und unkompliziert erreichen, erklärte der Minister.

Limbach verwies auf veränderte Rahmenbedingungen. Die Arbeitsgerichtsbarkeit in NRW verfüge aufgrund einer historisch gewachsenen Struktur über eine Vielzahl kleiner Einheiten. Rund 700 Mitarbeitende verteilten sich auf 33 Standorte. Der Personalbestand bei den Arbeitsgerichten sei in den vergangenen zehn Jahren um zehn Prozent gesunken, weil es im selben Zeitraum auch einen deutlichen Rückgang der Verfahrenszahlen gegeben habe: um über 20 Prozent bei den Urteilsverfahren und 43 Prozent bei Beschlussverfahren.

An kleinen Standorten, an denen die Arbeitsgerichte nicht in Justizzentren untergebracht seien, könne schon der Ausfall eines Wachtmeisters dazu führen, dass vor Ort niemand mehr für Sicherheit sorgen kann, erläuterte Limbach. Ähnlich sehe es auf den Rechtsantragsstellen aus. Fielen Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger aus, könnten Anträge von Bürgern nicht mehr bearbeitet werden. Zudem nutzten Mitarbeitende verstärkt die Möglichkeit, von zu Hause aus zu arbeiten. Mit der Zusammenlegung zu größeren Standorten könnten Arbeitsgerichte ihre Erreichbarkeit sicherstellen, Besetzungslücken auffangen und von einem gemeinsamen IT-Service profitieren.

Die Diskussionsvorschläge sollen den Angaben nach bis Jahresende auf der Ebene des Justizministeriums mit den beteiligten Interessenvertretungen erörtert werden. Dies soll in eine abschließende Empfehlung für eine Reform der Arbeitsgerichtsbarkeit in NRW münden, die Anfang des kommenden Jahres der Landesregierung zur Entscheidung vorgelegt wird.