Artikel teilen:

NRW sieht Kommunen in Pflicht bei Therapieplatz-Mangel

Fehlende Therapieplätze für Minderjährige in geschlossenen Einrichtungen: Das Land NRW verweist die Verantwortung an die Kommunen. Und sieht ein bundesweites Problem.

Die nordrhein-westfälische Landesregierung sieht sich nicht zuständig, den Mangel an Therapieplätzen für Kinder und Jugendliche in geschlossenen Einrichtungen zu beheben. Nach dem Sozialgesetzbuch liege es in der Verantwortung der Kommunen, mit ihren Jugendämtern Plätze zur geschlossenen Unterbringung zu schaffen, erklärte Justizminister Benjamin Limbach (Grüne) auf eine am Donnerstag veröffentlichte SPD-Anfrage. Sein Ministerium und die Landesjugendämter stünden nur beratend zur Seite.

Zudem müsse das Problem des Therapieplatzmangels bundesweit betrachtet werden, heiß es. Denn in den 16 Bundesländern stünden lediglich in Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Bayern solche Plätze in nennenswertem Umfang zur Verfügung. Belegt würden sie jedoch von Kindern und Jugendlichen aus allen Bundesländern. NRW und Baden-Württemberg kämen jeweils auf 66 und Bayern auf 100 Plätze. In vier weiteren Bundesländern gebe es je eine Einrichtung mit vier, sieben, acht und 14 Plätzen. Neun Länder hielten gar keine vor.

In der Anfrage bezieht sich die SPD auf Medienberichte von Anfang des Jahres über eine Bielefelder Jugendliche mit Suchterkrankung. Danach fand sich für die als “Systemsprengerin” bezeichnete Minderjährige, von der eine Selbst- und Fremdgefährdung ausgegangen sei, kein geeigneter Therapieplatz. Laut Justizministerium hat eine 2018 erfolgte Abfrage bei den Oberlandesgerichten ergeben, dass es insgesamt einen erheblichen Mangel an Plätzen für die geschlossene Unterbringung in pädagogischen Einrichtungen der Jugendhilfe gibt.