Auch für Schulprojekte in Nordrhein-Westfalen gibt es nach Jahren der Unsicherheit Klarheit. NRW-Finanzminister Markus Optendrenk (CDU) betonte am Mittwoch in Düsseldorf, dass mit überarbeiteten Verwaltungsregeln von Bund und Ländern die Befreiung von der Umsatzsteuerpflicht eindeutig sei. Die Tätigkeit von Schülerfirmen und Schülergenossenschaften wird nicht mit Umsatzsteuer belastet und kann auch in Zukunft unbedenklich fortgeführt werden, wie der Minister erläuterte. Auch für die Frage nach der Umsatzsteuerfreiheit von Getränke- und Essensverkäufen im Rahmen von Schulveranstaltungen sei nunmehr klar, dass diese Leistungen „typischerweise keine Umsatzsteuer auslösen“.
Die Schulen sollen sich auf gute Bildung, gelebte Gemeinschaft und die Förderung junger Talente konzentrieren können, begrüßte Optendrenk die steuerrechtliche Klarstellung. Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) habe die gemeinsam mit den Ländern überarbeiteten Verwaltungsregelungen am 24. Oktober in einem Schreiben veröffentlicht. Nach intensiver Diskussion zwischen Bund und Ländern hätten praktikable und rechtssichere Lösungen für bildungsorientierte Projekte gefunden werden können, betonte der NRW-Minister. Für die Finanzämter seien die Regelungen des BMF-Schreibens bindend.
Aufgrund EU-rechtlicher Vorgaben habe die Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand in Deutschland mit Blick auf faire Wettbewerbsbedingungen zur Privatwirtschaft neu geregelt werden müssen, erläuterte Optendrenk. Dies habe in der Praxis zu Unsicherheiten geführt. Einige bislang ungelöste Kernfragen – etwa zur Zusammenarbeit zwischen Schulen untereinander oder mit außerschulischen Partnern – seien nun im Sinne der Bildungseinrichtungen geklärt worden. So werde die Gestellung von Lehrenden an andere Lehreinrichtungen sowie die Tätigkeit von Schülerfirmen und Schülergenossenschaften nicht mit Umsatzsteuer belastet und könne auch in Zukunft unbedenklich fortgeführt werden.
Schülerfirmen sind keine echten Unternehmen, sondern Bildungsprojekte ihrer Schule. Die Schülerinnen und Schüler handeln dabei weitestgehend selbstständig im beaufsichtigten Rahmen ihrer Schule. Sie kalkulieren etwa Kosten und Preise und kooperieren mit Unternehmen vor Ort. Schülergenossenschaften sind Schülerfirmen in der simulierten Rechtsform einer Genossenschaft, bei der jedes Mitglied ein Mitbestimmungsrecht hat.