NRW-Landtag stimmt Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu

Der NRW-Landtag hat dem Vertrag zur Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks mehrheitlich zugestimmt. Für den sogenannten Reformstaatsvertrag votierten am Mittwochabend die Fraktionen von CDU, SPD und Grüne. Die AfD stimmte dagegen, die FDP enthielt sich. Bis Ende November sollen alle 16 Landesparlamente abstimmen. Erst wenn alle Bundesländer zugestimmt haben, kann die Reform ab Dezember in Kraft treten.

Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder hatten im März dieses Jahres den Reformstaatsvertrag unterzeichnet. Der Vertrag beinhaltet eine grundlegende Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, mit der ARD, ZDF und Deutschlandradio digitaler, schlanker und moderner aufgestellt werden sollen. Er enthält unter anderem neue Regelungen zur Zahl der Spartenprogramme und Hörfunkkanäle, zur Presseähnlichkeit und zur Kooperation der öffentlich-rechtlichen Sender. Ziel ist es unter anderem, dass es künftig weniger Radio- und TV-Programme gibt.

Die Abstimmung über den Reformstaatsvertrag erfolgte im Zusammenhang mit zwei weiteren Medienstaatsverträgen, die Änderungen beim Jugendschutz sowie beim Verfahren zur Festsetzung des Rundfunkbeitrages vorsehen. NRW-Medienminister Nathanael Liminski (CDU) sprach mit Blick auf die drei Verträge, die zur Abstimmung vorlagen, von „Leitplanken einer Medienordnung, die den tiefgreifenden technologischen und gesellschaftlichen Veränderungen nicht nur folgt, sondern sie im Sinne von Demokratie, Vielfalt und Transparenz mitgestaltet“. Hintergrund der Reformen sei der „RBB-Skandal“ und die daraus folgende Debatte zwischen Ländern und Sendern um die Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland.

👋 Unser Social Media