Schwarzfahren: NRW-Justizminister gegen Gefängnisstrafen

Seit Jahren drängen die Länder auf eine Reform: Das Schwarzfahren soll nicht länger strafbar sein. NRW-Justizminister Limbach sieht darin einen Schritt zu mehr Verhältnismäßigkeit im Strafrecht.
Schwarzfahren: NRW-Justizminister gegen Gefängnisstrafen
Schwarzfahren soll nach dem Willen von Justizminister Limbach kein Straftatbestand mehr sein - Imago / Seeliger
Der nordrhein-westfälische Justizminister Benjamin Limbach (Grüne) dringt auf ein Ende der Strafbarkeit des Schwarzfahrens in öffentlichen Verkehrsmitteln. „Eine Gesetzesänderung ist längst überfällig“, sagte Limbach der Düsseldorfer Rheinischen Post. Er forderte Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) auf, sich für die Modernisierung des Strafrechts einzusetzen. Die Justizministerkonferenz der Bundesländer hatte bereits 2022 den Bund gebeten, einen Gesetzesvorschlag zur Aufhebung der Strafbarkeit wegen Fahrens ohne Fahrscheins vorzulegen. Dazu ist es bislang nicht gekommen.

Größerer Fokus auf echte Kriminalität statt Strafen für Schwarzfahren

„Der Straftatbestand des Fahrens ohne Fahrschein gehört aus dem Gesetz gestrichen und die dazugehörige Ordnungswidrigkeit gleich mit“, sagte Limbach. „Statt Menschen für ein nicht gezahltes Bus- oder Zugticket ins Gefängnis zu stecken, sollten wir uns darauf konzentrieren, echte Kriminalität zu verfolgen, die schwerwiegende Auswirkungen auf die Gesellschaft hat.“ Diese kurzen Ersatzfreiheitsstrafen für Menschen, die ihr Ticket nicht bezahlen könnten, habe ganze Generationen von Juristen beschäftigt, kritisierte der Minister. „Unsere wertvollen Ressourcen von Staatsanwaltschaften und Gerichte sollten wir zukünftig besser nutzen.“ Eine im Dezember veröffentlichte Auswertung des Justizministeriums auf eine kleine Anfrage der SPD-Landtagsfraktion hatte ergeben, dass die Zahl der Verurteilungen nach Paragraph 265a des Strafgesetzbuches, der sich mit dem „Erschleichen von Leistungen“ befasst, rückläufig ist. Demnach gab es im Jahr 2020 noch 10.868 entsprechende Verurteilungen in NRW, 2024 waren es 6.254.

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