Für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine verlängert sich die Aufenthaltserlaubnis. Die „Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung“ des Bundesinnenministeriums sieht vor, dass Aufenthaltserlaubnisse mit Gültigkeit bis 1. Februar 2024 ohne Verlängerung automatisch bis zum 4. März 2025 fortgelten, wie die nordrhein-westfälische Flüchtlingsministerin Josefine Paul (Grüne) am Montag in Düsseldorf mitteilte. Grundlage der Verlängerung ist neben der Verordnung des Bundesinnenministeriums der Beschluss des Rats der Europäischen Union mit Wirkung zum 13. November 2023.
Nordrhein-Westfalen stehe zu seiner humanitären Verpflichtung und helfe auch in Zukunft den Kindern, Frauen und Männern aus der Ukraine, die Unbeschreibliches erlebt hätten und weiter Schutz und Unterstützung benötigten, erklärte Paul. NRW habe sich auf Bundesebene für eine unbürokratische Verlängerungslösung der Aufenthaltserlaubnisse eingesetzt. „Ich bin froh, dass dies gelungen ist. Damit schaffen wir Rechtssicherheit für die Betroffenen und entlasten die Ausländerbehörden“, betonte die Ministerin. In NRW leben laut Ministerium rund 190.000 Menschen, die vor dem russischen Angriffskrieg geflohen sind und vorübergehenden Schutz erhalten.