NRW-Arbeitsminister prangert Missstände in Paket-Branche an

Eine Kontrollaktion der staatlichen Arbeitsschutzverwaltung von Mai bis August hat zahlreiche Mängel in der Kurier-, Express- und Paketzustellbranche (KEP) offengelegt. Wie NRW-Arbeitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) am Montag in Düsseldorf mitteilte, seien bei der Kontrolle von 57 Subunternehmen von Verteilzentren und einem Unternehmen sowie anhand der Befragung von 225 Paketzustellern zum Teil gravierende Mängel im Arbeitsschutz festgestellt worden. Die Untersuchung mit rund 50 Aufsichtsbeamten der Arbeitsschutzverwaltung lasse auf ein strukturelles Defizit im Arbeitsschutz schließen.

Wie der Minister erläuterte, konnten bislang die Daten von 54 der insgesamt 57 kontrollierten Subunternehmen vollständig analysiert werden. Bei 59 Prozent dieser 54 Subunternehmen wurden demnach gravierende Mängel in den Grundlagen des betrieblichen Arbeitsschutzes festgestellt. Bei 35 Prozent wurden mittelschwere Defizite in den Arbeitsschutzgrundlagen ermittelt, etwa dass die gesetzlich vorgeschriebene Gefährdungsbeurteilung nicht oder nicht vollständig vorliegt. Die ebenfalls vorgeschriebene Arbeitsschutzunterweisung der Angestellten werde nicht oder nicht vollständig durchgeführt. Lediglich bei sechs Prozent der Subunternehmen seien keine relevanten Mängel erfasst worden.

Um die Arbeitsausbeutung in der Branche zu bekämpfen, brauche es vor allem eine Pflicht zur manipulationssicheren Arbeitszeitaufzeichnung, forderte Laumann. Die Kontrollaktion habe gezeigt, dass dafür geeignete und vorhandene Instrumente wie Handscanner und Apps in den Subunternehmen zum Großteil für die digitale Paketverfolgung genutzt würden, nicht aber für die Arbeitszeiterfassung. Einige der befragten Zusteller berichteten, dass Tätigkeiten wie Tanken, Be- und Entladen und Fahrzeugpflege nicht als Arbeitszeit erfasst würden. Dies widerspreche dem Arbeitszeitgesetz, betonte der Minister. Für einen Teil der Beschäftigten werde die Arbeitszeit überhaupt nicht erfasst.

Laumann sprach sich erneut für ein Verbot von Werkverträgen in der KEP-Branche aus. Im Rahmen von Werkvertragskonstellationen sind Paketzusteller häufig nicht direkt bei den Paketdienstleistern beschäftigt, sondern bei deren Subunternehmen - in der Regel ohne Tarifverträge.

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