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Notaufnahmen behandeln Rekordzahl von Patienten

Die Notfallversorgung in Deutschland leidet seit Jahren unter Überlastung und Fehlsteuerung. Eine Reform wurde immer wieder aufgeschoben. Neue Zahlen zeigen, dass der Druck im System steigt.

Noch nie haben so viele Menschen in Deutschland Hilfe in Notaufnahmen der Krankenhäuser gesucht wie im vergangenen Jahr. Aus Sicht von Politik und Medizinern ist das keine gute Nachricht. Denn es gibt Missbrauch und Fehlsteuerungen. Deshalb steht eine Reform der Notfallversorgung ganz oben auf der Tagesordnung der Gesundheitspolitik. Die Katholische Nachrichten-Agentur (KNA) erklärt, was geplant ist.

Laut Statistischem Bundesamt sind 2024 in deutschen Krankenhäusern rund 13 Millionen ambulante Notfälle behandelt worden. Das war ein Anstieg um fünf Prozent gegenüber dem Vorjahr und der höchste Wert seit Beginn der Erfassung 2018. Das bedeutet, dass täglich mehr als 35.000 Menschen die Notaufnahmen nutzen.

Der Leidensdruck ist auf allen Seiten hoch. Patienten klagen über überfüllte Notaufnahmen und lange Wartezeiten. Ärzte und Mitarbeiter im Rettungsdienst zeigen sich überfordert und berichten von Fehlsteuerung: Patienten nutzten die Notaufnahmen und Notrufnummer auch bei kleineren und chronischen Erkrankungen oder bei Einsamkeit. Zudem beklagen Experten eine “völlig zersplitterte Zuständigkeit” der Rettungsdienste durch föderale Strukturen. Die Björn Steiger Stiftung aus Winnenden hat sogar Verfassungsbeschwerde gegen die Bundesregierung und die Bundesländer erhoben, weil die Politik kein durchgängig funktionierendes, flächendeckendes Rettungsdienst-System mit bundesweit vergleichbaren Qualitätsstandards zur Verfügung stelle.

Dass der Not- und Rettungsdienst in Deutschland dringend reformiert werden muss, gehört seit Jahren zu den Forderungen von Gesundheitspolitikern und Experten. Schon 2019 wurde ein Anlauf unternommen – der zunächst am Widerstand der Bundesländer und später an der Corona-Pandemie scheiterte. Auch die Ampel hatte die Reform der Notfallversorgung als Teil der großen Krankenhausreform im Herbst 2024 auf der To-do-Liste. Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat ein Konzept vorgelegt. Doch der Bruch der Regierungskoalition sorgte für eine erneute Verschiebung. Jetzt hat das CDU-geführte Bundesgesundheitsministerium einen neuen Entwurf vorgelegt und ihn an die zuständigen Ministerien in den Ländern verschickt. Das Bundeskabinett soll sich Anfang nächsten Jahres damit befassen.

Es geht darum, die drei Versorgungsbereiche vertragsärztlicher Notdienst, Notaufnahmen der Krankenhäuser und Rettungsdienste besser aufeinander abzustimmen. Ziel ist eine effizientere, vernetzte und kostengünstigere Notfallversorgung. Die Patientinnen und Patienten sollen besser gesteuert werden. Eine telefonische oder digitale Ersteinschätzung ist ein Kernelement der Reform. Gerade bei leichten Erkrankungen sollen Videosprechstunden den Versicherten Wege und Wartezeiten ersparen.

Ein zentraler Baustein ist eine bessere Vernetzung der Notrufnummer 112 und der bundesweiten Notrufnummer des ärztlichen Bereitschaftsdienstes 116 117. Das Ziel ist es, gesundheitliche Beschwerden anhand eines Ersteinschätzungsverfahrens zu bewerten und die Anrufenden in die passende Versorgung zu vermitteln. Über die Notrufnummer 112 soll aber weiterhin für Notfälle mit Lebensgefahr oder schweren gesundheitlichen Störungen eine Rettungsleitstelle immer direkt erreichbar sein, hier ändert sich nichts.

Ja, das wird gesetzlich vorgegeben. Künftig wird dies auch rund um die Uhr angeboten. Das entlastet volle Praxen, Ärztinnen und Ärzte müssen diese nicht mehr für einen Hausbesuch verlassen. Der Hausbesuchsdienst ist aber nur für Menschen da, die ihn wirklich benötigen und nicht in ein Notfallzentrum eines Krankenhauses kommen können.

An ausgewählten Krankenhäusern sollen Integrierte Notfallzentren (INZ) etabliert werden, die rund um die Uhr geöffnet sind. Sie bestehen aus der Notaufnahme des Krankenhauses, einer Notdienstpraxis und einer Ersteinschätzungsstelle. Das INZ ersetzt aber nicht den Hausarzt – hier darf nur die zwingend notwendige Erstversorgung erfolgen. In akuten Fällen können Betroffene zwar immer ein Notfallzentrum aufsuchen, sie sollen aber vorher möglichst die 116 117 wählen. Um dies zu fördern, erhalten Personen, die dies tun, einen Nachweis und werden bei gleichgewichtigen Beschwerden schneller behandelt als Selbsteinweiser.

Nach Anruf beim Notruf 112 wird auf Grundlage einer standardisierten Abfrage durch die Leitstelle entschieden, welches Rettungsmittel entsandt werden muss – Rettungswagen, Notarzt oder Hubschrauber. Es kann aber auch eine Weiterleitung an die Akutleitstelle der 116 117 angemessen sein.

Neu ist, dass die Notfallrettung als Sachleistung der gesetzlichen Krankenversicherung eingestuft werden soll. Bisher gab es nur eine Erstattung der Kosten. Bei einem Streit zwischen Rettungsdiensten und Krankenkassen konnten Notfallpatientinnen und -patienten daher auf den Kosten sitzen bleiben. Dies soll ausgeschlossen werden.

Für die regionale Planung und Organisation bleiben die Länder zuständig, während die Kassen Verträge mit den Leistungserbringern schließen. Auch die digitale Ausstattung soll verbessert werden: Rettungswagen sollen künftig wichtige Informationen über den Zustand des jeweiligen Patienten standardisiert an Kliniken oder Arztpraxen übermitteln. Auch ein technisches System zur Anzeige der aktuellen Krankenhausressourcen wird verbindlich.

Es wird gesetzlich vorgegeben, dass in allen Rettungsleitstellen am Telefon bereits zur Reanimation angeleitet wird. Ebenso werden die Rettungsleitstellen bundesweit mit Ersthelfer-Apps vernetzt. Damit werden freiwillige Ersthelfer in der Nachbarschaft bei einem Kreislaufstillstand sofort alarmiert und führen schnell erste Maßnahmen durch. Um für die Leitstellen und die Ersthelfer die im öffentlichen Raum zugänglichen Defibrillatoren zu finden, werden diese in einem bundesweit einheitlichen Kataster registriert.