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Nordkirche will sich zur Geschlechtervielfalt bekennen

Die Landessynode der evangelischen Nordkirche berät vom 28. bis 30. September in Lübeck-Travemünde über ein Kirchengesetz zur Berücksichtigung der Geschlechtervielfalt. Ziel sei die rechtlich verankerte Anerkennung unterschiedlicher Geschlechtlichkeiten und Geschlechteridentitäten, wie die Nordkirche am Donnerstag mitteilte. Diskriminierungen sollen damit verboten werden.

Außerdem stehen die Berichte der Landesbischöfin Kristina Kühnbaum-Schmidt und des scheidenden Schleswiger Bischofs Gothart Magaard auf der Tagesordnung. Er geht zum 1. November in den Ruhestand.

Das geplante Gesetz zur Geschlechtervielfalt sei ein konsequenter Schritt auf dem Weg hin zu Gleichstellung und Gleichberechtigung in sämtlichen Gremien und auf allen Ebenen der Nordkirche, sagte die Synodenpräses Ulrike Hillmann. Bereits im Februar 2023 hatten die Synodalen die Änderung des Landessynodenbildungsgesetzes beschlossen. Neben der Parität der Geschlechter Mann und Frau muss eine Quote von zehn Prozent für Synodale unter 27 Jahren bei der Bildung künftiger Synoden berücksichtigt werden.

Rund 100 Synodale begeben sich am 29. September auf einen gemeinsamen Pilgerweg. Unter dem Motto „Unterwegs mit Dir“ führt der Weg von Herrnburg im östlichen Umland Lübecks bis zur St. Jakobikirche in der Lübecker Innenstadt. Auf der Strecke, die auch die ehemalige innerdeutsche Grenze passiert, sollen Synodale und Leitungsverantwortliche über die Zukunft der Nordkirche ins Gespräch kommen. Abschluss ist um 18 Uhr ein gemeinsamer Gottesdienst aller Synodaler in der St. Jakobikirche.

Die Landessynode mit 156 Mitgliedern ist das Kirchenparlament und damit das höchste
Leitungsgremium der Nordkirche und ihrer rund 1,8 Millionen Mitglieder. Die Synodalen repräsentieren die verschiedenen Ebenen der Nordkirche und arbeiten mehrheitlich ehrenamtlich.