Niedersachsen verlängert Mietpreisbremse

Niedersachsens Landesregierung hat die Mietpreisbremse in 57 Kommunen verlängert. Nach einer am Dienstag beschlossenen Änderung der Mieterschutzverordnung gilt sie bis Ende 2029, wie die Staatskanzlei mitteilte. Ebenfalls bleibe für die kommenden vier Jahre das Verbot der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten bestehen. Das Kabinett habe die entsprechende Verordnung verlängert.

Mit den Änderungen nutzt Niedersachsen neue bundesrechtliche Möglichkeiten, den Geltungszeitraum für beide Regelungen zu verlängern. Zuvor waren sie bis Ende 2025 befristet. Die Landesregierung hatte die Mietpreisbremse im vergangenen Dezember von 18 auf 57 Kommunen ausgeweitet. Danach darf bei Wiedervermietung die Miete höchstens um zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Zudem darf bei bestehenden Mietverhältnissen die Miete innerhalb von drei Jahren nur um höchstens 15 Prozent bis zur Vergleichsmiete erhöht werden.

„Bezahlbares Wohnen ist eine der drängendsten sozialen Herausforderungen unserer Zeit“, sagte Bauminister Grant Hendrik Tonne (SPD). „Die Mietpreisbremse trägt wesentlich dazu bei, dass Wohnraum bezahlbar bleibt.“ Auch Mieterinnen und Mietern mit niedrigem Einkommen werde es dadurch ermöglicht, im Fall eines Wohnungswechsels in ihrem angestammten Quartier wohnen zu bleiben.

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