Bei strittigen Fällen um die Rückgabe von NS-Raubgut kann künftig ein Schiedsgericht verbindliche Entscheidungen fällen. Es ersetzt eine bisherige Kommission – und wird von einer Doppelspitze geleitet.
Ab Montag kann in Deutschland ein neu eingeführtes Schiedsgericht über die Rückgabe von NS-Raubgut entscheiden. Bei strittigen Fällen in Bezug auf Kulturgüter, die Menschen durch Verfolgung während der NS-Zeit verloren haben, können künftig 36 Schiedsrichter Verfahren führen. Das teilte Kulturstaatsminister Wolfram Weimer (parteilos) am Sonntag in Berlin mit. Das Präsidium ist demnach besetzt mit Elisabeth Steiner, ehemals Richterin am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, und Peter Müller, ehemals Richter am Bundesverfassungsgericht.
“Mit dem Start der Schiedsgerichtsbarkeit NS-Raubgut findet ein umfassender Reformprozess seinen erfolgreichen Abschluss. Damit setzen wir ein deutliches Zeichen: Der Staat steht zu seiner historischen Verantwortung”, so Weimer. Es handle sich um mehr als eine institutionelle Reform. Das Schiedsgericht sei “Ausdruck unserer moralischen Verpflichtung gegenüber den Opfern und ihren Erben”.
Bisher wurde in strittigen Fällen eine beratende Kommission eingesetzt. Durch eine sogenannte einseitige Anrufbarkeit des Schiedsgerichts sollen Opfer von NS-Kulturgutraubs oder ihre Erben einen erleichterten Zugang zu Verfahren bekommen – insbesondere bei Kulturgut im Besitz der öffentlichen Hand. Kläger können sich direkt an das Schiedsgericht wenden und um eine Entscheidung bitten. Das betroffene Museum muss dem nicht mehr erst noch zustimmen. Dazu sind die Entscheidungen der Schiedsgerichte verbindlich.
Der Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, Josef Schuster, begrüßte das neue Schiedsgericht, forderte aber zugleich: “Um Ansprüchen auf solche Kulturgüter auch in privatem Besitz eine Rechtsgrundlage zu geben, muss nun als nächstes, wie von der Koalition festgeschrieben, ein Restitutionsgesetz in die Tat umgesetzt werden.”