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Neues Gleichstellungsgesetz für öffentlichen Dienst

In Sachsen tritt 2024 ein neues Gleichstellungsgesetz für den öffentlichen Dienst in Kraft. Der sächsische Landtag stimmte am Mittwoch in Dresden einer entsprechenden Vorlage zu. Mit dem Gesetz soll die Anzahl weiblicher Führungskräfte in der Landesverwaltung erhöht werden. Auch sollen Frauen gezielter gefördert werden.

Sachsens Gleichstellungsministerin Katja Meier (Grüne) betonte, flexible Arbeitszeit- und Arbeitsortmodelle ermöglichten eine bessere Vereinbarkeit mit Familien- und Pflegeaufgaben. Das Gesetz formuliere präzisere und verbindlichere Beteiligungsrechte und führe ein Klagerecht der Gleichstellungsbeauftragten ein. Es löst das Frauenförderungsgesetz aus dem Jahr 1994 ab.

„Mit dem Gleichstellungsgesetz stärken wir diejenigen, die sich vor Ort in den Kommunen für Diversität und Chancengleichheit, also zum Wohle aller einsetzen“, sagte Meier. Zudem werde die Attraktivität des Freistaates Sachsen als Arbeitgeber im zunehmenden Wettbewerb um die Gewinnung qualifizierter Fachkräfte für den öffentlichen Dienst erhöht.