In Magdeburg soll künftig ein Denkmal an das sogenannte Magdeburger Recht erinnern. Wie die Stadtverwaltung am Freitag mitteilte, wird Oberbürgermeisterin Simone Borris (parteilos) dafür als Schirmherrin am Donnerstag den ersten Spatenstich setzen. Das Denkmal soll auf dem Kleinen Werder zwischen Strom- und Zollbrücke entstehen.
Das Magdeburger Recht gilt als eines der bedeutendsten mittelalterlichen Stadtrechte. Es umfasste Regelungen zum Kaufmannsrecht, zum Ehegüter- und Erbrecht sowie zum Strafrecht. Der Magdeburger Oberhof mit seinen Schöffen war über Jahrhunderte die führende Instanz der Region Mitteldeutschland.
Nach Angaben der Stadtverwaltung hat das Magdeburger Recht im 12. Jahrhundert weite Teile Mittel- und Osteuropas geprägt. Die Stadt Magdeburg sei damals ein Zentrum der Rechtskunde gewesen. Das Recht sei in mehr als tausend Städten wirksam gewesen. In Teilen Deutschlands und in vielen osteuropäischen Städten galt das Magdeburger Recht demnach bis zur Jahrhundertwende 1899/1900.
In Osteuropa gibt es laut Stadtverwaltung bereits einige Denkmäler zum Magdeburger Recht, zum Beispiel im polnischen Trzcianka und in der ukrainischen Hauptstadt Kiew. Erste Bestrebungen, in Magdeburg ein solches Denkmal zu errichten, gab es laut Stadtverwaltung bereits im Jahr 1991. Zur Unterstützung des Vorhabens gründete sich 2011 der Verein Denkmal Magdeburger Recht e.V., der Geld für den Bau des Denkmals gesammelt hat.
Die Kosten von rund 180.000 Euro wurden nach Angaben der Stadt durch Spenden finanziert. Die Landeshauptstadt stellt die Fläche zur Verfügung.