Mit dem neuen Jahr ist der vierte Medienänderungsstaatsvertrag in Kraft getreten. Er legt den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nach dem RBB-Skandal auf deutlich strengere und einheitliche Regelungen für Transparenz, Gremienkontrolle und regelgerechtes Verhalten fest.
Neben der generellen Verpflichtung zu “größtmöglicher Transparenz” müssen die ARD-Anstalten, das ZDF und Deutschlandradio ihre internen Strukturen in ihren eigenen Internetauftritten offenlegen. Dabei werden neben den Bezügen von Intendantinnen und Intendanten jetzt auch die der Direktorinnen und Direktoren individuell ausgewiesen und veröffentlicht.
Außerdem müssen die Anstalten – so weit noch nicht vorhanden – Compliance-Systeme einrichten und weiterentwickeln. Unter Compliance versteht man in Unternehmen und Institutionen, dass die Leitung auf die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und internen Richtlinien sowie auf ethische Maßstäbe achtet.
Mit dem neuen Staatsvertrag erhalten außerdem die Aufsichtsgremien der Sender weitere Rechte und Befugnisse, aber auch Verantwortlichkeiten. Ziel ist, die Medienaufsicht zu professionalisieren. So muss künftig sichergestellt sein, dass in den Verwaltungsräten die Mitglieder über ausreichende Kenntnisse in Bereichen wie Wirtschaftsprüfung, Betriebswirtschaft, Medienwirtschaft, Recht und Medienwissenschaft verfügen.
“Die Reform des öffentlich-rechtlichen-Rundfunks wird für die Länder weiterhin eines der zentralen Themen des kommenden Jahres sein”, sagte die Koordinatorin der Rundfunkkommission der Länder, Heike Raab (SPD). Dabei gelte es, die derzeit parallel verlaufenden Prozesse zusammenzuführen. Aktuell arbeite die Rundfunkkommission an konkreten Reformvorschlägen, zudem erwarteten die Länder im Laufe des Januars erste Ergebnisse des von der Rundfunkkommission eingesetzten Zukunftsrats.
“Im Januar wird die Rundfunkkommission zu einer Klausurtagung zusammenkommen, um sich intensiv mit der konkreten Umsetzung der vor einem Jahr gemeinsam vereinbarten Reformfelder zu befassen”, kündigte Raab darüber hinaus an, die auch Medienstaatssekretärin in Rheinland-Pfalz ist.
Vorschriften zur Begrenzung von Gehältern enthält der neue Staatsvertrag nicht. Hier hatten bisher nur Berlin und Brandenburg für den RBB und das Saarland für den Saarländischen Rundfunk entsprechende Regelungen getroffen.