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Neuer Bußgeldkatalog für Cannabiskonsum in Brandenburg

Zum 1. Januar 2025 gilt in Brandenburg ein neuer Bußgeldkatalog bei Cannabiskonsum. Der Sanktionsschwerpunkt liege auf dem Gesundheitsschutz von Kindern und Jugendlichen, teilte das Brandenburger Gesundheitsministerium am Mittwoch in Potsdam mit. So werde der Cannabiskonsum in Verbotszonen mit 50 Euro bis 500 Euro oder der Konsum in unmittelbarer Gegenwart von Minderjährigen mit 300 Euro bis 1.000 Euro geahndet. Zuständig sei das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit.

Der „Bußgeldkatalog Konsumcannabis“ sehe unterschiedliche Regel- oder Rahmensätze für Bußgelder in Abhängigkeit von der jeweiligen Ordnungswidrigkeit vor, hieß es weiter. Die Regel- und Rahmensätze stellten eine Orientierung dar. Die Höhe des Bußgeldes sei letztlich abhängig von dem jeweiligen Einzelfall, so das Ministerium.

Mit dem zum 1. April dieses Jahres in Kraft getretenen bundesweiten Konsumcannabisgesetz wurde der Besitz, der Konsum und der private sowie nicht-gewerbliche Eigenanbau von Cannabis unter bestimmten Voraussetzungen legalisiert. Danach darf in Deutschland jede erwachsene Person bis zu 25 Gramm getrocknetes Cannabis besitzen und mit sich führen.

Zu Hause dürfen erwachsene Personen bis zu 50 Gramm Cannabis besitzen. Wenn die erlaubte Menge um bis zu fünf Gramm (unterwegs) beziehungsweise zehn Gramm (zu Hause) überschritten wird, gelte das als Ordnungswidrigkeit. Dann drohe ein Bußgeld von 250 bis 1.000 Euro. Nach wie vor bleibe der Besitz größerer Mengen strafbar. Hier drohten erhebliche Freiheits- oder Geldstrafen.