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Neue Wege in die Ewigkeit – Bestattungsgesetze im Wandel

Die Bestattungsgesetze in Deutschland sind flexibler geworden: Viele Menschen wünschen sich individuelle Abschiedsformen – von der Urne zu Hause bis zur Bestattung ohne Sarg. Während einzelne Bundesländer wie unter anderem Bremen mit Reformen vorangehen, setzen neben Niedersachsen die meisten Regionen auf eher traditionelle Regelungen, zeigt eine Umfrage des Evangelischen Pressedienstes (epd).

Im Rahmen des Bremischen Friedhofs- und Bestattungsgesetzes gibt es seit 2009 die Möglichkeit einer Ausnahme von der Sargpflicht sowohl aus religiösen als auch aus weltanschaulichen Gründen, wie eine Sprecherin der Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft dem epd sagte.

Seit 2015 sei unter bestimmten Bedingungen auch das Ausbringen von Asche auf privatem Grund oder öffentlichen Flächen der Freien Hansestadt Bremen außerhalb von Friedhöfen zulässig. Auch die Möglichkeit der Tuchbestattung aus weltanschaulichen Gründen bestehe in Bremen. Eine weitere Liberalisierung der Bestattungsformen sei aktuell nicht geplant.

Auch in Niedersachsen gebe es Möglichkeiten der religiös motivierten und sarglosen Erdbestattung im Leinentuch, sagte ein Sprecher des Sozialministeriums dem epd. Ansonsten sei gesetzlich eine Erdbestattung ausschließlich in geschlossenen und feuchtigkeitshemmenden Särgen vorgesehen. Leichenasche muss in Niedersachsen in eine Urne. Es ist dort laut Sprecher auch nicht zulässig, geringe Mengen Asche zu entnehmen, etwa für eine Diamantbestattung oder ähnliches. Entsprechende Vorstöße habe der Landtag ausdrücklich abgelehnt.

In Rheinland-Pfalz war im Herbst 2025 das bundesweit liberalste Bestattungsgesetz in Kraft getreten. Es macht alternative Beisetzungen, Diamanten aus Asche, die Verwahrung der Urne zu Hause und sogar Flussbestattungen zur legalen Option für Angehörige. Viele andere Bundesländer, darunter Bayern, Berlin, Brandenburg, das Saarland oder Thüringen verhalten sich hingegen zurückhaltend und haben bislang keine vergleichbaren Reformen beschlossen oder angekündigt. Seebestattungen sind in allen Bundesländern grundsätzlich möglich als Ausnahme von der Friedhofspflicht.

Fast alle anderen Bundesländer bestehen aktuell auf einer Bestattungspflicht auf einem Friedhof oder entsprechend ausgewiesenen Naturwäldern. Außer Rheinland-Pfalz und Bremen lässt auch Nordrhein-Westfalen Ausnahmen unter strengen Auflagen zu.

Moderate Modernisierungen der Bestattungsgesetze sind in Sachsen und Sachsen-Anhalt geplant. So soll es in Sachsen-Anhalt ab Mai 2026 möglich sein, bis zu fünf Gramm Asche zur würdevollen Nutzung in Erinnerungsstücken, etwa Gedenkdiamanten, zu entnehmen, erklärte ein Sprecher.

Auch Schleswig-Holstein hat sein Bestattungsgesetz modernisiert und sarglose sowie alternative Bestattungsformen ermöglicht – jedoch stets unter Beachtung des Friedhofszwangs. Eine Pilotphase für die sogenannte Reerdigung – bei der Verstorbene innerhalb von etwa 40 Tagen zu Erde werden sollen – zeigt, wie neue Wünsche zur Bestattung berücksichtigt werden.

Kritiker der Aufbewahrung von Totenasche im privaten Bereich geben zudem zu bedenken, dass andere Trauernde ausgeschlossen werden und diesen Personen kein Ort der Trauer zur Verfügung steht. Öffentliche Friedhöfe seien dagegen allgemein zugänglich, betont das Land Berlin. Die Kirche sei offen für neue Formen von Bestattung und Trauer, erklärte jüngst der stellvertretende Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), der sächsische Landesbischof Tobias Bilz. Dieser Wandel brauche jedoch einen verlässlichen Rahmen. „Wenn Trauer ausschließlich ins Private rückt, droht sie unsichtbar zu werden.“