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Neue ukrainische Flüchtlinge sollen kein Bürgergeld mehr bekommen

Statt Bürgergeld nur noch Leistungen für Asylbewerber – das hat die Bundesregierung für neu ankommende ukrainische Kriegsflüchtlinge auf den Weg gebracht. Kritik an dem Vorhaben bleibt.

Neu ankommende Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine sollen künftig geringere Sozialleistungen erhalten. Diese Änderung brachte die Bundesregierung am Mittwoch auf den Weg. Demnach sollen ukrainische Flüchtlinge, die seit dem 1. April 2025 neu nach Deutschland gekommen sind oder noch kommen, nur noch die niedrigeren Asylbewerberleistungen statt wie bislang Bürgergeld bekommen. Darauf hatten sich CDU/CSU und SPD bereits im Koalitionsvertrag verständigt. Über den Gesetzentwurf müssen Bundestag und Bundesrat noch entscheiden.

Das Vorhaben ruft weiter Kritik hervor. Unter anderem die Caritas befürchtet, dass der Wechsel aus dem Bürgergeld-System die Integration ukrainischer Kriegsflüchtlinge in den deutschen Arbeitsmarkt eher behindern wird. Zudem dürften geringe Einsparungen durch bürokratischen Mehraufwand weitgehend aufgezehrt werden, wie Caritas-Vorstand Oliver Müller der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) sagte.

Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) hatte zuletzt erklärt, dass Ukrainer den sofortigen Zugang zum Arbeitsmarkt behielten. Zudem könnten sie – künftig dann ohne Rechtsanspruch – weiterhin die Beratung durch die Arbeitsagenturen nutzen. Für ukrainische Geflüchtete, die vor dem 1. April 2025 nach Deutschland gekommen sind, ändert sich nichts, sie erhalten weiter Bürgergeld.

In Deutschland lebten zuletzt rund 1,2 Millionen Ukrainerinnen und Ukrainer, die vor dem russischen Angriffskrieg aus ihrer Heimat geflohen sind. Etwa 700.000 erhielten Bürgergeld.