Immer wieder gab es Kritik an der Beratenden Kommission für die Rückgabe von Kulturgut, das durch die Nazis entzogen wurde. Jetzt soll eine Schiedsstelle eingerichtet werden und die bisher zuständige Kommission ablösen.
Nachfahren von Menschen, denen die Nazis Kulturgüter geraubt haben, sollen bei der Rückgabe stärker eingebunden werden. Darauf verständigten sich am Mittwoch Bund, Länder und kommunale Spitzenverbände. Demnach soll eine Schiedsstelle die Arbeit der derzeit zuständigen Kommission übernehmen und eine stärkere Beteiligung der direkt Betroffenen sowie deren Nachfahren ermöglichen. Die Schiedsstelle soll im nächsten Jahr ihre Arbeit aufnehmen und beim Deutschen Zentrum Kulturgutverluste eingerichtet werden. Die Kosten wollen sich Bund und Länder ab 2026 paritätisch teilen.
Bislang war die sogenannte Beratende Kommission NS-Raubgut zuständig. An ihrer Arbeit hatte es immer wieder Kritik gegeben, weil die Zahl der Rückgaben von NS-Raubkunst überschaubar sei. Der Zentralrat der Juden in Deutschland bezeichnete die neue Regelung als wichtigen Schritt auf dem Weg zu einem Gesetz. Zugleich mahnte er: “Wir sind noch nicht am Ziel.” Man erwarte durch die Neuregelung eine neue Dynamik für die Restitution von NS-Raubkunst.
Im März hatten sich Bund, Länder und kommunale Spitzenverbände auf eine Reform der Beratenden Kommission verständigt. Erarbeitet wurden die Normen für eine Schiedsstelle durch eine gemeinsame Arbeitsgruppe. Diese wurde durch externe Expertise und die Einbindung der Opferseite durch die beiden großen jüdischen Verbände in Deutschland – Zentralrat der Juden und Jewish Claims Conference – erweitert.