Der als Synodaler Weg gestartete Reformprozess der katholischen Kirche in Deutschland kann mit dem Start eines zentralen Arbeitsgremiums in eine neue Phase eintreten. Der sogenannte Synodale Ausschuss entschied auf seiner konstituierenden Sitzung in Essen einstimmig über Satzung und Geschäftsordnung, wie die Deutsche Bischofskonferenz und das Zentralkomitee der Katholiken (ZdK) als Träger des Synodalen Wegs am Samstag zum Abschluss der Sitzung mitteilten. Damit die Satzung in Kraft tritt, muss sie noch von der Deutschen Bischofskonferenz und dem ZdK beschlossen werden.
Der Synodale Ausschuss soll den bisherigen Prozess des Synodalen Weges fortsetzen, eine Evaluation der 15 dort gefällten Beschlüsse vornehmen und die noch nicht beschlossenen Texte weiterentwickeln. Er soll einen Synodalen Rat für die katholische Kirche in Deutschland vorbereiten, der 2026 seine Arbeit aufnehmen und Zukunftsfragen der Kirche beraten soll. Mitglieder des Synodalen Ausschusses sind die 27 Diözesanbischöfe, 27 Delegierte des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK) sowie 20 weitere Personen, die aus der Synodalversammlung gewählt wurden.
Bischof Georg Bätzing, Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz, unterstrich, dass mit den Beschlüssen zu Satzung und Geschäftsordnung ein Zeichen gesetzt worden sei. Er würdigte „das konstruktive Umgehen mit Änderungsanträgen, das Aufeinanderzugehen und die ehrliche Debatte“.
Irme Stetter-Karp, Präsidentin des ZdK, sagte, sie gehe mit Hoffnung und Zuversicht aus diesem Tag. Sie sei froh, dass der Ausschuss sich unter anderem auf eine künftige Entscheidungsfindung mit Zweidrittelmehrheit aller anwesenden Mitglieder geeinigt habe. Auch habe sich der Ausschuss in seiner Geschäftsordnung darauf verständigen können, künftig im Regelfall presseöffentlich zu tagen. „Damit wird eine Form von Transparenz hergestellt, die ich für wichtig halte.“ Die MHG-Studie von 2018 habe den Missbrauchsskandal offenbar gemacht, sagte sie mit Blick auf die Studie zu Missbrauch in der katholischen Kirche durch Wissenschaftler der Universitäten Mannheim, Heidelberg und Gießen. „Wir sind von den deutschen Bischöfen 2019 einstimmig gebeten worden, mit ihnen auf einen synodalen Weg zu gehen, um Ursachen zu analysieren und nach Lösungen zu suchen.“
Die Mitglieder des sogenannten Synodalen Ausschusses waren am Freitag in Essen zu ihrer konstituierenden Sitzung zusammengekommen. Insgesamt acht Bischöfe blieben dem Start fern – vier aus Ablehnung und vier weitere aus Termingründen. Der Vatikan hatte die Bildung des Synodalen Rats untersagt. Vier deutsche Bischöfe – darunter auch Kardinal Rainer Maria Woelki aus Köln – hatten daraufhin erklärt, dass sie zunächst nicht in dem Gremium mitwirken wollten. Zudem stoppten die vier Bistümer – neben Woelki aus Köln auch Gregor Maria Hanke (Eichstätt), Stefan Oster (Passau) und Rudolf Voderholzer (Regensburg) – die finanzielle Unterstützung des Reformprozesses.
Gregor Podschun vom Bund der deutschen katholischen Jugend (BDKJ) zog ein positives Fazit. Er begrüßte die Entscheidung, dass keine Zwei-Drittel-Mehrheit der Bischöfe mehr bei Abstimmungen erforderlich sei. Dass allerdings nur Medien bei den Beratungen zugelassen würden und die restliche Öffentlichkeit ausgeschlossen werde, nannte er bedauerlich.
Das Fernbleiben der Bischöfe und Erzbischöfe aus Köln, Regensburg, Eichstätt und Passau kritisierte der BDKJ-Bundesvorsitzende. Die vier Bischöfe nähmen ihre Verantwortung nicht wahr. „Sie erschweren damit ein konstruktives Vorankommen unserer Kirche und blockieren erneut Reformbemühungen, die die systematischen Risikofaktoren für sexualisierte Gewalt und Missbrauch beseitigen wollen.“